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Peugeot 407 Winterreifengröße?

Verfasst: Di 23.10.07 20:57
von kukuk
Hallo,
ich habe mir vor 5 Monaten einen Gebrauchten 407 BJ. 04 gekauft. Jetzt brauch ich auch Winterreifen und da wollte ich wissen ob ich auch kleinere als die jetzigen 205er Sommerreifen drauf machen darf. Habe schon bei Peugeot angerufen doch die meinten nur, ich müsste bei meinem Fahrzeugbrief einen Blau Weißen Zettel dabei haben, den ich aber leider nicht habe.

Hoffe mir kann einer Helfen

Re: Peugeot 407 Winterreifengröße?

Verfasst: Do 25.10.07 15:41
von jeli
nööö, darfst du nicht das sind schon die kleinsten die erlaubt sind

Re: Peugeot 407 Winterreifengröße?

Verfasst: Do 25.10.07 16:09
von Aron
jeli hat geschrieben:nööö, darfst du nicht das sind schon die kleinsten die erlaubt sind
Ich würd eher mal beim Händler die Reifenliste von der Homologationsabteilung raussuchen lassen.

"die kleinsten die erlaubt sind"... Mein 307 hat original als kleinste auch nur 205/55r16 eingetragen gehabt, Freigabe für 195/65r15 geholt, reifen drauf, zum Tüv eintragen lassen und fertig, jetzt habe ich im Winter Räder welche nur 50% der originalen kosten *g*.

Das ganze ist natürlich abhängig von der Bremsanlage (2,2L Benziner und 2,0 Diesel passen beim 407 keine 15er), vom Gewicht usw.

Letztendlich gibt diese Liste Aufschluss darüber ob die Größe gefahren werden darf, was in den Papieren steht sagt nur aus was original an dem Fahrzeug zugelassen ist, alles andere bedarf Tüv.

Blaue Zettel... was hat der damit gemeint? Tüv Zettel bei nem neuen Auto? *g*

Re: Peugeot 407 Winterreifengröße?

Verfasst: Fr 26.10.07 20:19
von jeli
Ich arbeite in einer Peugeot-Filiale und habe mir sehrwohl die Reifenliste der
Homolgationsabteilung angesehen :zeig:
und dort sind besagte 205er eben nun mal als kleiste Größe für den 407 aufgeführt.

Der "blaue" Zettel stammt nicht vom TÜV sondern vom Hersteller. Das ist die EG-
Übereinstimmungsbescheinigung welche, zumindest in Allemagne schon seit einigen
Jahren ein Anhängsel des KFZ-Briefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II ist.
Für Neufahrzeuge allerdings. Wenn der Vorbesitzer sie verschlampt hat dann kann
natürlich keine dasein.