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kannst in unseren galerien sehen...Chakky hat geschrieben:Hi,
heute wurde mir gesagt das jmd einen 206cc gesehen hat mit einer 3ten bremsleuchte die folgenden schriftzug beim bremsen gezeigt hat "206CC".
so nun die frage? wo bekomm ich so ein teil her sprich eine 3te bremsleuchte ich nehm an LED technik die programmierbar is und am besten noch fürn 106er passt.
hab mich fast todgegoogelt und nix dabei rausgekommen...
thx ;)
och also billiger trick -.-obelix hat geschrieben:kannst in unseren galerien sehen...Chakky hat geschrieben:Hi,
heute wurde mir gesagt das jmd einen 206cc gesehen hat mit einer 3ten bremsleuchte die folgenden schriftzug beim bremsen gezeigt hat "206CC".
so nun die frage? wo bekomm ich so ein teil her sprich eine 3te bremsleuchte ich nehm an LED technik die programmierbar is und am besten noch fürn 106er passt.
hab mich fast todgegoogelt und nix dabei rausgekommen...
thx
sw letztes jahr glaube ich, ein schwarzer cc.
ist aber nur lackiert, bzw. ein kleber.
also nix mit programmieren oder so.
dazu wie schon geschrieben total illegal.
und leider ist sowas ja auch ned grad unauffällig:-)
ne einladung für jeden schlechtgelaunten polizisten.
gruss
obelix
haj,Chakky hat geschrieben: illegal warum das? die 3te bremsleuchte is doch nur als zusatz da und nich vorgeschrieben oder?
Doch - ab nem gewissen Baujahr ist sie VORSCHRIFT und das (auch nur teilweise) Abkleben daher auch nicht erlaubt!Chakky hat geschrieben: btw:// illegal warum das? die 3te bremsleuchte is doch nur als zusatz da und nich vorgeschrieben oder?
damit die ameisen auch was sehen wo ich fahrmadmadix hat geschrieben:haj,Chakky hat geschrieben: illegal warum das? die 3te bremsleuchte is doch nur als zusatz da und nich vorgeschrieben oder?
eine unterbodenbeleuchtung ist doch auch nur ein "zusatz" und nicht vorgeschrieben, oder?
mfg
Peter
Quelle: http://www.lti.uni-karlsruhe.de/499.phpECE-Regelungen
Fahrzeuge, die in Europa zugelassen werden, müssen den europäischen Gesetzen entsprechen. Diese stützen sich auf die ECE-Regelungen. In diesen Regelungen sind die technischen Eigenschaften wichtiger Fahrzeugkomponenten festgelegt. Dadurch wird für alle Fahrzeuge, die zum europäischen Straßenverkehr zugelassen werden, ein einheitlicher Mindeststandard gewährleistet.
Fahrzeugtypen
Die ECE-Regelungen unterteilen die Fahrzeuge in verschiedene Fahrzeugtypen. Diese Unterteilung ist in der Regelung ECE-R 78 festgeschrieben.
Anbauvorschriften
Die Regelung ECE-R 48 legt fest, welche lichttechnischen Einrichtungen an den verschiedenen Fahrzeugtypen vorhanden sein müssen. Auch die genaue Anzahl, beziehungsweise Minimal- und Maximalbestückung, sowie die Anbauorte sind festgelegt.
ahja beamten deutsch besonders die tabelle ^^Strange/PNA hat geschrieben:Bei Neuwagen ist die dritte Bremsleuchte seit einigen Jahren vorgeschrieben.
Allerdings nicht gemäß StVZO, sondern nach der ECE-Regelung Nr. 48.
Quelle: http://www.lti.uni-karlsruhe.de/499.phpECE-Regelungen
Fahrzeuge, die in Europa zugelassen werden, müssen den europäischen Gesetzen entsprechen. Diese stützen sich auf die ECE-Regelungen. In diesen Regelungen sind die technischen Eigenschaften wichtiger Fahrzeugkomponenten festgelegt. Dadurch wird für alle Fahrzeuge, die zum europäischen Straßenverkehr zugelassen werden, ein einheitlicher Mindeststandard gewährleistet.
Fahrzeugtypen
Die ECE-Regelungen unterteilen die Fahrzeuge in verschiedene Fahrzeugtypen. Diese Unterteilung ist in der Regelung ECE-R 78 festgeschrieben.
Anbauvorschriften
Die Regelung ECE-R 48 legt fest, welche lichttechnischen Einrichtungen an den verschiedenen Fahrzeugtypen vorhanden sein müssen. Auch die genaue Anzahl, beziehungsweise Minimal- und Maximalbestückung, sowie die Anbauorte sind festgelegt.
Gruß, Jan