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Metallkat - Tüv? Legalität?
Verfasst: Mo 21.08.06 16:17
von blizzy205Gentry
hallo zusammen,
da ich schon seit langem der anschaffung eines metallkats entgegenfieber mich jedoch immer diese "kein tüv"-hinweise irritieren, wollte ich einfach mal fragen, wie es nun mit der rechtslage aussieht.
viele schreiben ja, dass ein metallkat als austauschkat gilt und nicht eingetragen werden muss, wenn mit ihm eine AU zustande kommen kann.
nur wie ist wirklich die rechtslage? tüv-prüfer anwesend?
Re: Metallkat - Tüv? Legalität?
Verfasst: Mo 21.08.06 19:21
von Colonel
Das würde mich auch mal Interressieren !
Möchte die nächste AU mit meinem Coupè meistern, nur muss bis dahin ein neuer Kat her,
da der alte Keramik-Katalysator sich buchstäblich mit jedem mal Vollgas stückchenweise
durch die Abgasanlage ins Freie verkrümmelt
Re: Metallkat - Tüv? Legalität?
Verfasst: Mo 21.08.06 21:31
von blizzy205Gentry
da wirste schon zu einem 400 zeller greifen müssen, damit du die au schaffst.
du wirst nur das problem haben, dass du die metallkats selbst einschweißen musst.
Re: Metallkat - Tüv? Legalität?
Verfasst: Mo 21.08.06 21:33
von 205.mi16
blizzy205Gentry hat geschrieben:hallo zusammen,
da ich schon seit langem der anschaffung eines metallkats entgegenfieber mich jedoch immer diese "kein tüv"-hinweise irritieren, wollte ich einfach mal fragen, wie es nun mit der rechtslage aussieht.
viele schreiben ja, dass ein metallkat als austauschkat gilt und nicht eingetragen werden muss, wenn mit ihm eine AU zustande kommen kann.
nur wie ist wirklich die rechtslage? tüv-prüfer anwesend?
keine e nummer oder kennung,kein tüv.zumindestens nicht einfach.
die kats die ne e nummer oder kennung besitzen sind 400zeller,da kannst du auch gleich einen korken in den auspuff stecken.
mann müßte sich darüber mal mit nem tüv heini unterhalten.
lg
marcel
Re: Metallkat - Tüv? Legalität?
Verfasst: Mo 21.08.06 21:40
von Kris
wo kein kläger, da kein richter ...
Re: Metallkat - Tüv? Legalität?
Verfasst: Mo 21.08.06 21:45
von blizzy205Gentry
205.mi16 hat geschrieben:blizzy205Gentry hat geschrieben:hallo zusammen,
da ich schon seit langem der anschaffung eines metallkats entgegenfieber mich jedoch immer diese "kein tüv"-hinweise irritieren, wollte ich einfach mal fragen, wie es nun mit der rechtslage aussieht.
viele schreiben ja, dass ein metallkat als austauschkat gilt und nicht eingetragen werden muss, wenn mit ihm eine AU zustande kommen kann.
nur wie ist wirklich die rechtslage? tüv-prüfer anwesend?
keine e nummer oder kennung,kein tüv.zumindestens nicht einfach.
die kats die ne e nummer oder kennung besitzen sind 400zeller,da kannst du auch gleich einen korken in den auspuff stecken.
mann müßte sich darüber mal mit nem tüv heini unterhalten.
lg
marcel
genau darum gehts ja. viele schreiben, dass es als austauschkat gilt und daher net eintragungspflicht ist. was spricht auch dagegen, wenn man die au schafft?
Re: Metallkat - Tüv? Legalität?
Verfasst: Mo 21.08.06 22:01
von StefanB
blizzy205Gentry hat geschrieben:was spricht auch dagegen, wenn man die au schafft?
Hm, im Grunde darfst auch keinen Spiegel ohne E -Kennzeichnung befestigen, selbst wennst was drin siehst.
Oder keine Scheinwerfer / Rückleuchten, auch wenn die ihren Zweck erfüllen.
Aber wie Kris schon schrieb...
Re: Metallkat - Tüv? Legalität?
Verfasst: Mo 21.08.06 22:09
von Frank309
blizzy205Gentry hat geschrieben:
genau darum gehts ja. viele schreiben, dass es als austauschkat gilt und daher net eintragungspflicht ist. was spricht auch dagegen, wenn man die au schafft?
Weil die AU nunmal nichts wirklich über die Abgaswerte aussagt. Zumindest nicht das was bei einem Abgasgutachten alles getestet wird.
Die Frage ist doch welche Abgasnorm der Wagen hat und welche der Kat erfüllt...
Re: Metallkat - Tüv? Legalität?
Verfasst: Di 22.08.06 09:05
von Balkosan
205.mi16 hat geschrieben:
die kats die ne e nummer oder kennung besitzen sind 400zeller,da kannst du auch gleich einen korken in den auspuff stecken.
so ein Quark. hast Du mal nen 400 Zeller angeschaut,und dagegen mal einen Keramik-Kat gehalten. so ein 400 Zeller ist allenfals ein Taschentuch im Auspuff...
Die Erfahrung hat gezeigt, daß man einen Kat ab 200 Zellen aufwärtz schon eingetragen bekommt, wenn man zum richtigen Tüv´er geht (Stichwort: Impact Motorsport
) Ich selber fahr einen Edelstahl-Kat aus der Serie. vom Honda Civic Type R. der hat ne Nummer drauf und damit gab´s gar keine Probleme. Kostenpunkt: bei EBAY 38 EURO!!!
Re: Metallkat - Tüv? Legalität?
Verfasst: Di 22.08.06 10:35
von 205.mi16
Balkosan hat geschrieben:205.mi16 hat geschrieben:
die kats die ne e nummer oder kennung besitzen sind 400zeller,da kannst du auch gleich einen korken in den auspuff stecken.
so ein Quark. hast Du mal nen 400 Zeller angeschaut,und dagegen mal einen Keramik-Kat gehalten. so ein 400 Zeller ist allenfals ein Taschentuch im Auspuff...
Die Erfahrung hat gezeigt, daß man einen Kat ab 200 Zellen aufwärtz schon eingetragen bekommt, wenn man zum richtigen Tüv´er geht (Stichwort: Impact Motorsport
) Ich selber fahr einen Edelstahl-Kat aus der Serie. vom Honda Civic Type R. der hat ne Nummer drauf und damit gab´s gar keine Probleme. Kostenpunkt: bei EBAY 38 EURO!!!
hm,
das mußt du mir mal erklären wie du einen tüver legal dazu bringst einen kat ohne e kennung einzutragen.da fahr ich sofort hin,hätte moch ein paar sachen.leider wollen die dann solche hässlichen sachen wie ein abgasgutachten machen usw.
marcel