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Verstoss gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Verfasst: Sa 16.07.05 16:28
von GTRJoe
Hallo zusammen,
habe ein mehr oder weniger kleines Problem.... das Problem besteht darin, dass ich qabsolut nicht weiss wo ich drann bin bzw. was jetzt passiert...
zur Vorgeschichte:
Habe mir vor zwei Monaten ein gebrauchtes Auto gekauft. Bei der Besichtung war das Auto nicht angemeldet.. da mir das Auto gut gefiel und ich es kaufen wollte, musste ich mich lediglich noch von kupplung und getriebe überzeugen.... bin ein paar Meter auf dem Feldweg hin und her gefahren.... war direkt beim Verkäufer.... natürlich musste ein alter Opa (vermutlich persönliche Probleme mit dem Verkäufer) die Polizei rufen... ich persönlich habe keine Belehrung unterschrieben und Aussage verweigert, der Verkäufer hat drei Tage später ausgesagt- was, dass weis ich nicht genau... Mein Kumpel, welcher mit dabei war hat aussgesagt, dass wir einen Kupplungstest machen wollten.. ihm sei nicht aufgefallen, dass das Fahrzeug nicht angemeldet war.....
JEtzt hat hat der Verkäufer vor ca einer woche eine Anzeige bekommen.... darin steht, er hätte uns gestattet das KFZ zu benutzen, obwohl es nicht angemeldet war...
Wir haben beschlossen zu warten, bis bei mir auch etwas im Briefkasten liegt, und ersagte er würde Widerspruch einlegen....
Heute liegt eine Einladung zur Gerichtsverhandlung im Briefkasten, nicht für mich nein, sondern für meinen Kumpel.. er soll vor gericht als Zeuge aussagen....
Ich habe noch gar keine Post erhalten, obwohl ich mit dem KFZ gefahren bin...
Hat die Polizei da einen fehler gemacht? blickt das Gericht nicht durch??? Ich möchte niemanden in die scheisse reiten, vor allem den verkäufer nicht.... eigentlich hätte ich die Geldbuse bezahlen müssen oder nicht??
Wie soll ich mich verhalten? Bin dankbar für jeden Tipp..
Gruss Joe
Re: Verstoss gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Verfasst: Sa 16.07.05 16:36
von El Padre
Also ich finde das hört sich so an, wie wenn du aus der Sache raus währst, weil dein Kumpel ja schon gesagt hat das euch nicht aufgefallen ist, dass das auto nicht angemeldet war.
Du hast die Aussage verweigert, dein Kumpel nicht, deswegen machen die sich weniger Stress und laden einfach den Zeugen der zur Aussage bereit ist.
Prinzipiell geht es gar nicht um dich sondern um den Verkäufer denn der hat euch ja erlaubt zu fahren. Jetzt warte mal ab wie die Sache für ihn ausgeht. Am besten für dich wär wenn gar nicht zur Sprache kommen würde ob er euch gesagt hat das das Auto nicht angemeldet ist und wenn doch das er euch natürlich nichts davon gesagt hat
Re: Verstoss gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Verfasst: Sa 16.07.05 17:09
von GTRJoe
Hallo das Problem ist ja, dass er zu mir gesagt hat auf eigene Verantwortung kannste auf dem feldweg fahren, er und mein kumpel sind zudem mit im auto gesessen...
Klar könnte ich mich querstellen und das ganze ignorieren...
Am liebsten wäre es mir, wenn er die strafe von 400 eumels zahlt und ich mich zur hälfte dran beteilige... dann wäre ich mit ihm quitt...
jedoch wird diese gerichtsverhandlung stattfinden... werde heut abend dem typen mal anrufen ob die verhandlung auf grund des widerspruchs eingeleitet wurde...
gruss
Re: Verstoss gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Verfasst: So 17.07.05 11:46
von CaliforniaPug
ich würds drauf ankommen lassen... ne rechtschutzversicherung wär praktisch in dem fall. da war wohl einer von der rennleitung bisl übereifrig. lass dich als zeuge aufrufen und mach dem gericht klar, dass ihr echt nur kupplung bzw. getriebe für ein paar meter testen wolltet und da das auto ja nicht angemeldet war, habt ihr nen feldweg genommen, dass nix passiert (sind die dinger nicht eigentlich oftmals privatwege? könntet ihr net den besitzer des feldweges rausfinden, kasten bier vorbeibringen, lieb fragen ob er euch was schreibt, dass er euch das erlaubt hat, dann is das ganze thema eh erledigt, weil privatgrund). ich denke mal net, dass nen normaler richter euch wegen sowas verknacken wird. nennt man, glaub ich, mangel an öffentlichem interesse der strafverfolgung. schlimmstenfalls kriegt ihr nen anpfiff vom richter, dass ihr das nimmer so machen sollt, aber sonst denke ich net, dass groß was anderes passiert. is halt bisl nen glückspiel, weil du nicht in berufung gehen kannst, streitwert zu gering
Re: Verstoss gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Verfasst: So 17.07.05 13:22
von eyko
...Also ich finde das hört sich so an, wie wenn du aus der Sache raus währst, weil
dein Kumpel ja schon gesagt hat das euch nicht aufgefallen ist...
*edit*, da falsch gelesen, sorry. Wurdest Du tatsächlich nicht belehrt???
...jedoch wird diese gerichtsverhandlung stattfinden... werde heut abend dem typen mal anrufen
ob die verhandlung auf grund des widerspruchs eingeleitet wurde...
Ist so! Wird gegen einen schriftlichen Strafbefehl oder Bußgledbescheid Widerspruch eingelegt (Rechtsmittel die jedem zustehen) wird die Angelegenheit idR in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung geklärt.
Wie Du Dich nun verhalten sollst, kann ich Dir nicht sagen, da jeder Sachverhalt/Verstoß als Einzelfall gesehen und anhand der vorliegenden ggf. schuldmindernden Umstände bewertet wird.
Wie schon geschrieben wurde, am besten holst Du Dir Rat bei meinem Rechtsantwalt. Denn jeder gutgemeinte Verhaltenstip den Du hier bekommst, kann auch negative Auswirkungen haben.
lg
eyko
Re: Verstoss gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Verfasst: So 17.07.05 18:29
von GTRJoe
das ist das ding: die wollen von mir gar nichts wissen, bin weder eingeladen zur verhandlung noch habe ich irgendwie post bekommen...............?
habe die aussage verweigert und keine belehrung unterschrieben (als die polizei vor ort war).... lediglich mein kumpel und der verkäufer haben ausgesagt.
bin gespannt ob morgen post kommt.....
das krasse ist ja, dass sie dem verkäufer ans bein pissen und nicht mir.....
oder die polente hat das ganze falsch aufgenommen.... was mir persönlich egal wäre...
jetzt warte ich mal die tage ab, bis die verhandlung gelaufen ist...
Re: Verstoss gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Verfasst: So 17.07.05 22:44
von kay_c
Einer Vorladung muss man nicht Folge leisten. Einfach kurz abmelden - fertig. Und auch kein Wort weiter sagen. Habt eh schon zu viel gesagt.
Re: Verstoss gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Verfasst: Mo 18.07.05 14:37
von blizzy205Gentry
die rennleitung hat manchmal echt eine macke...
hier issen besoffener ortsausgang über die verkehrsinsel gehackt und dann von der straße abgekommen.
polizei kam (waren eh schon den ganzen tag unterwegs um leute zu *** schöne Sachen machen ***) hat sich kurz das auto angesehen und ist wieder weggefahren? :wiejetzt:
obwohl der ein verkehrsschild umgehackt hat und besoffen war, war die rennleitung nicht mal 15 sekunden an der unfallstelle.
paar stunden zuvor haben se noch hier in der stadt fahrzeuge kontrolliert...
:roll:
EDIT:
ich war augenzeuge. hab aber kein bock gehabt da mit reingezogen zu werden und bin wieder gegangen, weil eh keiner verletzt war. *g*
Re: Verstoss gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Verfasst: Mo 18.07.05 14:45
von GTRJoe
vorhin war nix im briefkasten..... sieht gut aus für mich...
zuviel geredet bei den bullen hat definitiv der verkäufer (sonst würden sie jetzt nicht ihn statt mir anpissen), was meinen kumpel betrifft, den haben sie gleich zur seite genommen und befragt, dass er überhaupt nicht antworten muss, hat er nicht gewusst.... ich als "fahrer" hab die bullen ignoriert nix gesagt und unterschrieben...
find es trotzdem heftig, dass ich quasi ganz aus dem spiel gelassen werde...bürokratie halt..
jetzt schauen wir einfach mal was passiert......