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Habe ein Paar fragen.....
Verfasst: So 05.06.05 00:45
von Löwenliebhaber
Hallo Leute,
fahre 206 1.1l kleine Front/Heck null Austattung etc.
habe eine RC Front mit Nebels die ich mir bald rannbaue.
Meine Fragen:
1. Ist eine Nebelschlußleuchte pflicht?!?
2. Wenn nicht, kann ich den Schalter am Lenkstock für die Nebelschlussleuchte evt. auch für die Nebelscheinwerfer in der RC Front benutzen???
Wäre toll, denn dann bräuchte ich
1. keinen neuen Lenkstock mit Nebelscheinwerferschalter
2. und ne große Heckstoßst. hab ich auch noch wo ich die Nebelschlussl. zuspachteln wollte.
3. Frage
Was kostet der Kühlerlüfter- nur der Lüfter für mein 1.1l ???
Gruß Julian
Re: Habe ein Paar fragen.....
Verfasst: So 05.06.05 00:48
von little_lion
> 1. Ist eine Nebelschlußleuchte pflicht?!?
ja
Re: Habe ein Paar fragen.....
Verfasst: So 05.06.05 00:56
von Philipp.hy
jep, nebelschlussleuchte ist pflicht.
> Wäre toll, denn dann bräuchte ich
> 1. keinen neuen Lenkstock mit Nebelscheinwerferschalter
brauchste ja dann nicht unbedingt, kannst doch nen normalen Schalter irgendwo in die Mittelamaturen setzen.
Re: Habe ein Paar fragen.....
Verfasst: So 05.06.05 01:21
von Löwenliebhaber
brauchste ja dann nicht unbedingt, kannst doch nen normalen Schalter irgendwo in die Mittelamaturen setzen.^
wollte es schon möglichst orginal haben...
Gruß
Re: Habe ein Paar fragen.....
Verfasst: So 05.06.05 01:29
von Löwenliebhaber
dann ist dass hier wohl illegal???!!!!
Re: Habe ein Paar fragen.....
Verfasst: So 05.06.05 01:34
von Philipp.hy
ja also bei dem würde ich sagen, der hat definitiv kein Deutsches Nummerschild, von daher....
aber in Schweinfurt habe ich es auch gesehen
die haben es vielleicht in die Rückleuchten verfrachtet.
Aber Pflicht ist sie.
Re: Habe ein Paar fragen.....
Verfasst: So 05.06.05 10:23
von gobo206
Wenn Du die NSL woanders reinbaust (zBsp in die Rückleuchte) kann man so cleanen!
Aber nen versteckten Schalter für die Nebler ist doch auch nit so schwer und Du behältst den orginal Look!
Re: Habe ein Paar fragen.....
Verfasst: So 05.06.05 11:44
von little_lion
> Wenn Du die NSL woanders reinbaust (zBsp in die Rückleuchte) kann man so cleanen!
Ist meiner Meinung nach grenzwertig zu beurteilen: schließlich nimmt man Veränderungen an der Rückleuchte vor und dürfte somit die Zulassung für dieses Teil (und somit das ganze Auto) verlieren. Außerdem hab ich irgendetwas in Erinnerung, dass die NSL einen bestimmten Abstand von dem normalen Rücklicht und dem Bremslicht haben muss und dieser Abstand bei den 206-Rückleuchten nicht zu realisieren ist.
Hatte da nicht auch mal Obelix vor einiger Zeit etwas interessantes dazu geschrieben ?? *maldiesuchfunktionquälengeh*
Re: Habe ein Paar fragen.....
Verfasst: So 05.06.05 11:58
von little_lion
Hier mal der entsprechende Text von
www.stvzo.de:
§ 53d Nebelschlussleuchten.
(1) Die Nebelschlussleuchte ist eine Leuchte, die rotes Licht abstrahlt und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar macht.
(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlussleuchte ausgerüstet sein.
(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlussleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlussleuchte angebracht, so muss sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.
(4) Nebelschlussleuchten müssen so geschaltet sein, dass sie nur dann leuchten können, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die Nebelschlussleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können. Sind die Nebelschlussleuchten eingeschaltet, darf die Betätigung des Schalters für Fernlicht oder Abblendlicht die Nebelschlussleuchten nicht ausschalten.
(5) Eingeschaltete Nebelschlussleuchten müssen dem Fahrzeugführer durch eine Kontrollleuchte für gelbes Licht, die in seinem Blickfeld gut sichtbar angeordnet sein muss, angezeigt werden.
(6) In einem Zug brauchen nur die Nebelschlussleuchten am letzten Anhänger zu leuchten. Die Abschaltung der Nebelschlussleuchten am Zugfahrzeug oder am ersten Anhänger ist aber nur dann zulässig, wenn die jeweilige Ab- bzw. Wiedereinschaltung selbsttätig durch Aufstecken bzw. Abziehen des Steckers für die Anhängerbeleuchtung erfolgt.
Habe ein Paar fragen.....
Verfasst: So 05.06.05 12:18
von Löwenliebhaber
Mion
ja also bei dem würde ich sagen, der hat definitiv kein Deutsches Nummerschild
meinst du den
Bild von Shorty
http://www.ccfreund.de
also der kommt aus Deutschland
oder den silbernen - die Heckstoßstange iss ja geil
3. Frage
Was kostet der Kühlerlüfter- nur der Lüfter für mein 1.1l ???
Gruß Julian