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Anzeige !? was nun ?

Verfasst: Mo 05.07.04 17:00
von TrapJaw
sers,

so bin heute mal wider schoeb mit meinem 206 s16 rumgefahren, Polizei kommt mir entgegen ich guck in den rueckspiegel drehen die, stehen in der kolone als 5 oder so ka auf jedenfall fahr ich auf eine ampel zu, halten die neben mir und sagen ich solle rechts ranfharen gemacht getan, sagen sie mir ob ich schon wuesste warum sie mich anhalten, ich sagte nein....

sollte ich aber wissen sagte der bulle, ich betonte nochmlas das wort nein..
dann sagt er das eine frau (glaub da zwar nich dranne aber...) mich bei denen auf der wache war und mich angezeigt hat wegen zu schnellem fahren oder der gleichen, soll sehr knapp gewehsen sein sagt der Bulle, ich sagte ich habe ein einzigstes auto ueberholt und da war der gegenverkher noch lange nich da ALSO ES WAR NIX KNAPP ODER SONST IRGENDWAS GEFÄHRLISCHES.....

wie dem auch sei,hat gez irgend ein ........ mich angezeigt bei den bullen obwohl nix war...., dann sagteder bulle ich solle doch langsamer fahren auch wenn es schwer fällt !
Ich bekäm die tage post mit dem Bußgeld bescheid !

so nun meine frage:
kann mich irgendwer einfach anzeigen und dann bekomme ich sofort nen Busgeldbeischeid !? (bei nem Busgeldbeischeid bin ich doch schon schuldig oder nich)

verstehe ich irgendwie nicht geht doch nur wen die polizei was gesehen hätte !?!

hab keine lust gez einfach 40 euro zu bezahlen geschweige denn vor gericht zu gehen weil irgend son reicher spass T meint mich anzeigen zu müßen weil ich sein Benz versägt hab...

MfG Mike

P.S was mach ich nun hiiiiiilfe

Verfasst: Mo 05.07.04 17:05
von blue206
Hi!

Also normalerweise wenn es zur ANzeige kommt geht das erstma vor Gericht wo dann Kläger aussagen muss! Weiß net genau.......

Verfasst: Mo 05.07.04 17:08
von DNCTI
Du machst erstmal garnichts.

Abwarten ob da was kommt. Um einen Bußgeldbescheid zu bekommen müssen ja irgendwelche Fotos o.ä. vorhanden sein. Wenn keine Beweise da sind hat die Dame Pech gehabt. Im Zweifelsfall kann man ja einen Advokaten einschalten.

Grüße

sowas dummes hab ich ja noch nie gehört

Verfasst: Mo 05.07.04 17:12
von Speedy
Du kannst nen Bußgeldbescheid bekommen, wenn dir eine Verkehrsordnungswidrigkeit nachgewiesen wird und nicht wenn von irgend jemandem ne Aussage vorliegt. Sowas hab ich ja noch nie gehört.
Da würd ich auf jeden Fall Einspruch einlegen und nen Saftigen Brief dazuschreiben, wirkt manchmal wunder :lol:

Verfasst: Mo 05.07.04 17:16
von TrapJaw
sers,

das meinte ich auch andre was du sagst
Du kannst nen Bußgeldbescheid bekommen, wenn dir eine Verkehrsordnungswidrigkeit nachgewiesen wird und nicht wenn von irgend jemandem ne Aussage vorliegt.
aber ich war mir nich sicher weil der bulle hat auch mit mir so geredet edit:(als ob der mich verarschen will) dann werd ich gez erstmal an der wache anrufen ob die noch alle auf´n zaun haben ich habs mir ja gedacht aber nein ...

danke fuer die schnellen antworten

Mfg Mike

Verfasst: Mo 05.07.04 17:19
von Speedy
> TrapJaw schrieb:
>
> sers,
>
> das meinte ich auch andre was du sagst
>
Du kannst nen Bußgeldbescheid bekommen, wenn dir eine Verkehrsordnungswidrigkeit nachgewiesen wird und nicht wenn von irgend jemandem ne Aussage vorliegt.
>
> aber ich war mir nich sicher weil der bulle hat auch mit mir so geredet edit:(als ob der mich verarschen will) dann werd ich gez erstmal an der wache anrufen ob die noch alle auf´n zaun haben ich habs mir ja gedacht aber nein ...
>
> danke fuer die schnellen antworten
>
> Mfg Mike

Kannst ja mal auf der Wache anrufen ob da wirklich was kommt und dann mal abchecken.
Ansonsten warten, ob dieser dubiose Bußgeldbescheid wirklich kommt, da muss ja dann ne ordentliche Begründung oder eine Anschuldigung drinstehen.
Bei Blitzern steht z.B. der Polizist drinne, der Zeuge war, aber nur aufgrund einer Anschuldigung einer zivilen Person gibts keinen Bußgeldbescheid.

Verfasst: Mo 05.07.04 17:22
von Alex306
Wie hat die Frau denn deine Geschwindigkeit gemessen !?!?!?! :roll:

Schwachsinn sowas.....

Verfasst: Mo 05.07.04 17:25
von Kris
hallo,

also rein rechtlich ist da noch garnix entschieden. wenn dich jemand anzeigt, gibts ne anhörung, sprich du wirst zu dem vorwurf stellung nehmen müssen und wenn der anzeigende einen zeugen vorweisen kann und du gegen den vorwurf widerspruch einlegen wirst, dann kann es u.u. zu ner verhandlung kommen. existiert kein zeuge, wird das ganze im sande verlaufen.

der vorwurf, zu schnell gefahren zu sein alleine reicht nicht um dir ein bussgeld aufzubrummen, selbst wenn ein bulle dir vorwirft, zu schnell gewesen zu sein, kann er nix machen WENN er NICHT nachweisen kann WIE schnell du warst.

das wars damit schon.

das gibt ne anhörung und das wird im sande verlaufen - aussage gegen aussage.

gruss, kris

Verfasst: Mo 05.07.04 18:13
von Mandracor
Hallo,

So isses.

Wenn jemand Anzeige erstattet wird der Beschuldigte erstmal aufgefordert zu der Anschuldigung stellung zu nehmen.
D.h. du musst dann zur Wache und deine Version der Geschichte erzählen.
Bei 1 zu 1 wird sowas üblicherweise dann eingestellt, da Aussage gegen Aussage (Also net zweifelsfrei nachweisbar).

Wenn die Frau die dich angezeigt hat Zeugen vorweisen kann, ists u.U. sinnvoll nen Anwalt einzuschalten.

Würde aber das ganze erstmal in Ruhe abwarten.

Gruss, Mandracor.

Verfasst: Mo 05.07.04 18:15
von pongi
hi.
hört sich an wie bei einem kumpel von mir.
der hat mit seinem polo eine alte oma überholt. die strecke ist gut ausgebaut. es passen locker 3 autos nebeneinander. er hat sie morgens überholt weil sie statt 100 nur um die 70 gefahren ist.
eines tages kam die polizei zu ihm und fragte ob er an dem tag auf der strecke unterwegs war. er meinte ja. die "junge" dame hatte ihn angezeigt weil er sie gefährlich überholt haben soll, sie geschnitten und sie ausgebremst haben soll, worauf sie fast im graben gelandet wäre.

er bekam erst mal den lappen weggenommen solange die ermittlungen liefen. er hat dan den freund seiner eltern eingeschalter der zufällig rechtsanwalt ist. der meinte da könne er jetzt erst mal wenig machen. bei den ermittlungen hat sich dann rausgestellt das sich die frau immer mehr in widersprüche verzettelt hat. da wurde dann das verfahren eingestellt und er bekam seinen lappen wieder.
matthias