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TÜV Eintragzung von neuen Felgen

Verfasst: Fr 23.03.01 07:27
von JorgW
Hi,


wenn ich mir neue Felgen mit Gutachten hole,


in welcher Zeit muss ich sie eintragen lassen.


Mir hat jemand bei einem Reifenhändler gesagt


spätestens wenn der nächste TÜV fällig ist.


Stimmt das? Dann könnte ich noch was warten,


bis er auch tiefergelgt wird und beides gleichzeitig


eintragen lassen.


Jörg

Dummheit

Verfasst: Fr 23.03.01 07:36
von (ohne 272 siehts besser a
>Hi,


>wenn ich mir neue Felgen mit Gutachten hole,


>in welcher Zeit muss ich sie eintragen lassen.


>Mir hat jemand bei einem Reifenhändler gesagt


>spätestens wenn der nächste TÜV fällig ist.


>Stimmt das? Dann könnte ich noch was warten,


>bis er auch tiefergelgt wird und beides gleichzeitig


>eintragen lassen.


>Jörg


Hallo Jörg,


grundsätzlich muß man eine bauliche Veränderung unverzüglich eintragen lassen. Rumfahren mit dem GA im Handschuhfach hilft nicht. Wenn Du keine ABE sondern nur ein TÜV-gutachten hast, erlischt mit dem Anbau der Teile Deine Fahrzeug ABE. Erst wenn die Änderung ordnungsgemäß begutachtet und eingetragen wurde ist Dein Auto wieder legal.


Laß Dir von dem Dummkopf nix anderes erzählen, wenn Du kontrolliert wirst, zahlst Du, nicht er.


Gruß


Obelix

Re: Dummheit

Verfasst: Fr 23.03.01 08:09
von JorgW
Danke,


hab ich eigentlich auch so gedacht.


Jörg

Re: Dummheit

Verfasst: So 25.03.01 16:56
von Aron
>grundsätzlich muß man eine bauliche Veränderung unverzüglich eintragen lassen. Rumfahren mit dem GA im Handschuhfach hilft nicht. Wenn Du keine ABE sondern nur ein TÜV-gutachten hast, erlischt mit dem Anbau der Teile Deine Fahrzeug ABE. Erst wenn die Änderung ordnungsgemäß begutachtet und eingetragen wurde ist Dein Auto wieder legal.


>Laß Dir von dem Dummkopf nix anderes erzählen, wenn Du kontrolliert wirst, zahlst Du, nicht er.


moin...


von der Versicherungssache mal ganz Abgesehen... :-)


P.S. Gratulation zum neuen Forum,is echt ne Dolle Sache.

Danke (o.T.)

Verfasst: So 25.03.01 19:04
von Obelix
>>grundsätzlich muß man eine bauliche Veränderung unverzüglich eintragen lassen. Rumfahren mit dem GA im Handschuhfach hilft nicht. Wenn Du keine ABE sondern nur ein TÜV-gutachten hast, erlischt mit dem Anbau der Teile Deine Fahrzeug ABE. Erst wenn die Änderung ordnungsgemäß begutachtet und eingetragen wurde ist Dein Auto wieder legal.


>>Laß Dir von dem Dummkopf nix anderes erzählen, wenn Du kontrolliert wirst, zahlst Du, nicht er.


>moin...


>von der Versicherungssache mal ganz Abgesehen... :-)


>P.S. Gratulation zum neuen Forum,is echt ne Dolle Sache.