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Pfusch in der Werkstatt - welche Rechte ?

Verfasst: Mo 05.04.04 12:00
von duke
Ich habe folgendes Problem:


Im Juni 2003 habe ich meinen 206er beim Peugeot Händler gebraucht gekauft. Heute hab ich festgestellt, dass am hinteren linken Kotflügel der Lack direkt am Radhaus abgeplatzt ist. Ein Stück von ca. 0,5x5,0 cm Länge.


Der Wagen hatte 2000 einen kleinen Auffahrunfall hinten. Der Schaden wurde damals in der gleichen Peugeot-Vertragswerkstatt fachgerecht repariert.


Kann ich jetzt vom Händler eine Reparatur verlangen? Mir war der Schaden ja beim Kauf bekannt, aber damals war noch nicht zu sehen, dass der Kotflügel unter dem Lack bereits leicht rostet? Ist der Händler noch in der Garantie- bzw. Gewährleistungspflicht? Wie lange gilt die Gewährleistung für handwerkliche Arbeiten wie Unfallschäden-Reparaturen?


Falls es juristisch relevant sein sollte, noch die Information, dass ich auch der Vorbesitzer des Fahrzeugs war. Kurz: das Auto war von Juni 2000 - Mai 2003 geschäftlich geleast. Dann hab ich es vom Händler Privat als Gebrauchtwagen erworben.


Die optionale Gebrauchtwagen CarGarantie über 24 MOnate trifft sicher schonmal nicht zu denke ich. Die haftet doch nur bei technischen Defekten? :(


Bin echt genervt von dieser handwerklichen Pfuscherei... (nicht das erste mal bei Peugeot!).


DUKE