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wieviel prozent des abrollufangs der original-bereifung darf ich abweichen?

Verfasst: So 04.04.04 23:39
von mito116
nach oben hin versteht sich... dankeschön und gute nacht!


gruß, mourad

hab grad mit zwei tüv-heinis telefoniert...

Verfasst: Mo 05.04.04 10:11
von mito116
der tüv in balingen meinte ich habe garkeine toleranz nach oben, der in tübingen meinte ich hätte eine von 5% nach oben und nach unten - wer hat denn nun recht?


gruß, mourad

Bei der letzten Diskussion hatte wir folgendes.....

Verfasst: Mo 05.04.04 10:17
von 6|_oo7
BamBam schrieb: 8% differenz darfst du haben. maximal 4% vom kleinsten eingetragenen reifen...und max 1% vom größten eingetragenen reifen.





<a href="mailto: 306STDT@loewen-freunde-saar.de">Claude</a>





<IMG src="http://people.freenet.de/Peugeot_306STDT/brummbrumm.gif" alt="http://people.freenet.de/Peugeot_306STDT/brummbrumm.gif">

Die sollten mal wieder auf Weiterbildung gehen...

Verfasst: Mo 05.04.04 13:14
von Fa. Hansen Motorsport
<center><img src="http://www.hansen-motorsport.de/hms-ban ... "></center>


>der tüv in balingen meinte ich habe garkeine toleranz nach oben, der in tübingen meinte ich hätte eine von 5% nach oben und nach unten - wer hat denn nun recht?


>gruß, mourad


Hi,


die entsprechenden Gesetze und Ausführungsvorschriften sagen ganz klar:


Wenn der Abrollumfang bei Fahrzeugen vor Bj.94 mehr als 7% und bei Fahrzeugen nach Bj.94 um mehr als 4% von dem der serienmäßigen Bereifung abweicht ist der Tacho neu abzugleichen.


Bei Fahrzeugen die nach D3 und D4 Norm als schadstoffarm eingestuft sind, hat eine Modifikation des Abrollumfanges eine Änderung der Einstufung zur Folge.


Die Abweichung ist nach oben und nach unten zulässig (wenn unterscheidliche Reifendimensionen in Serie zugelassen sind, gilt die Abweichung nach oben vom größen Umfang und die Abweichung nach unten vom kleinsten Umfang.)





Gruß


Jens


Hansen Motorsport

re: Die sollten mal wieder auf Weiterbildung gehen...

Verfasst: Mo 05.04.04 14:11
von stefan234
>Bei Fahrzeugen die nach D3 und D4 Norm als schadstoffarm eingestuft sind, hat eine Modifikation des Abrollumfanges eine Änderung der Einstufung zur Folge.


wie kommt denn das? was hat der abrollumfang mit der schadstoffeinstufung zu tun?

wohl war, wohl war...

Verfasst: Mo 05.04.04 15:40
von mito116
sehr schöne erklärung, vielen dank! da sieht man mal wieder, dass die tüvler oft selber nicht wissen was sie da machen...


gruß, mourad