Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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patrick78
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Beitrag
von patrick78 » Fr 03.01.03 10:25
servus leute,
war letzte woche mit meinem flitzer (ez 11/99) beim dekra um mir
meine tüv-plakette abzuholen. dachte mir, da dürfte es ja keine
probs geben?!
geh also abends hin um in abzuholen, da kommt der inschiniör
und labert mich voll:
linker querlenker erhöhtes spiel
ok...kann bei gewinde-fw schon mal vorkommen...
aber:
hab mein fw eingetragen und er meint, die federn müssen
sich noch gesenkt haben, da das eingetragene mass nicht
übereinstimmen würde (1,5 cm unterschied!) und so sei
das nummernschild zu tief (c;
hab ich nachgemessen und die untere kante des nummern-
schilds hat nen abstand von 14cm zum boden. wenn ich nun
die 1,5 cm unterschied der tieferlegung zurechne, sind das
ja dann 15,5 - 16cm. kann der mir dann immer noch "an den
karren fahren" wenn ich das fahrwerk auf die eingetragenen
werte hochdrehe???
kennt sich da jemand mit aus?
gruss
patrick
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Thorsten
Beitrag
von Thorsten » Fr 03.01.03 11:26
ich kann es dir nicht sicher sagen, aber wenn das fahrwerk mal auf den wert eingetragen war und nachweislich nichts verändert wurde, dann kann ich mir vom "rechtsgefühl" her nicht vorstellen, dass du das teil hochdrehen musst. das wäre für mich ein nicht vorhersehbarer einfluss von aussen. Und vor allem ich habe z.b. nur federn - soll ich die dann auch hochdrehen, falls meiner 10-20mm absackt??? (MEGALOL) Das kann nicht sein. Geh doch einfach zu nem anderen TÜV!
Gruß Thorsten
PS: Ich begrüße normaler Weise schon, dass Autos genau geprüft werden, aber man kann es auch übertreiben!
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patrick78
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Beitrag
von patrick78 » Fr 03.01.03 11:28
er meinte sowas müsse der fahrzeughalter kontrollierten?!
zur nachprüfung muss ich doch zur gleichen einrichtung oder?
gruss
patrick
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Thorsten
Beitrag
von Thorsten » Fr 03.01.03 11:44
>er meinte sowas müsse der fahrzeughalter kontrollierten?!
ja das sagen sie immer, aber hand aufs herz wer machts???
>zur nachprüfung muss ich doch zur gleichen einrichtung oder?
also ich weiss nicht genau, aber wir leben in einer demokratie und ich geh da zum tüv wo ich lust habe, allerdings wenn du jetzt schon warst und er den mangel behoben haben will, dann würde ich sagen: JA
oder du rufst mal bei nem anderen TÜV an und schilderst mal die Sachlage. Bei uns ist die DEKRA kulanter als der TÜV!
Gruß Thorsten
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patrick78
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Beitrag
von patrick78 » Fr 03.01.03 11:53
>ja das sagen sie immer, aber hand aufs herz wer machts???
hab ich auch zu ihm gesagt...
aber er zeigte kein erbarmen )c:
>>zur nachprüfung muss ich doch zur gleichen einrichtung oder?
>also ich weiss nicht genau, aber wir leben in einer demokratie und ich
>geh da zum tüv wo ich lust habe, allerdings wenn du jetzt schon warst
>und er den mangel behoben haben will, dann würde ich sagen: JA
eben...naja...werds halt machen müssen.
>oder du rufst mal bei nem anderen TÜV an und schilderst mal die
>Sachlage. Bei uns ist die DEKRA kulanter als der TÜV!
dachte ich bei uns bislang auch.
und teuer sind die säcke. als ich
vor zwei jahren mit meinen 106er
da war hat tüv und au noch 86DM
gekostet. heut muss ich 76€ zahlen!!!
plus 10€ nachprüfgebühr.
voll die abzocke )c:
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V.206
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Beitrag
von V.206 » Fr 03.01.03 12:17
>servus leute,
>war letzte woche mit meinem flitzer (ez 11/99) beim dekra um mir
>meine tüv-plakette abzuholen. dachte mir, da dürfte es ja keine
>probs geben?!
>geh also abends hin um in abzuholen, da kommt der inschiniör
>und labert mich voll:
>linker querlenker erhöhtes spiel
>ok...kann bei gewinde-fw schon mal vorkommen...
>aber:
>hab mein fw eingetragen und er meint, die federn müssen
>sich noch gesenkt haben, da das eingetragene mass nicht
>übereinstimmen würde (1,5 cm unterschied!) und so sei
>das nummernschild zu tief (c;
>hab ich nachgemessen und die untere kante des nummern-
>schilds hat nen abstand von 14cm zum boden. wenn ich nun
>die 1,5 cm unterschied der tieferlegung zurechne, sind das
>ja dann 15,5 - 16cm. kann der mir dann immer noch "an den
>karren fahren" wenn ich das fahrwerk auf die eingetragenen
>werte hochdrehe???
>kennt sich da jemand mit aus?
>gruss
>patrick
hallo!
es darf natürlich kein unterschied zwischen der eingetragenen und der tatsächlichen fahrzeughöhe sein. aber das mit der höhe des nummernschildes halte ich trotzdem für blödsinn. schau doch mal nach, ob bei einem serienmäßigen s16 die 20 cm abstand zwischen boden und nummernschild eingehalten werden. ich wage das zu bezweifeln und halte es beim 206 daher für "bauartbedingt". und wenn die 20 cm in der serie schon nicht eingehalten werden, hat ihn das auch mit sportfahrwerk nicht zu interessieren. dafür existiert schließlich auch ein tüvgutachten, das unter den selben voraussetzungen erstellt wurde.
grundsätzlich kann ich nur empfehlen, statt zum tüv zur küs zu gehen. dort ziehen die sachverständigen noch den sachverstand der reinen paragraphenreiterei vor. die küs darf hu- und au-plaketten vergeben, aber leider keine eintragungen machen.
p.s.: die lustige geschichte mit dem nummernschild hatte ich bei einer tüv-prüfstelle auch schon mal zu hören gekriegt - die haben mich seitdem nicht wieder gesehen...
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detlef
Beitrag
von detlef » Fr 03.01.03 12:26
>>servus leute,
>>war letzte woche mit meinem flitzer (ez 11/99) beim dekra um mir
>>meine tüv-plakette abzuholen. dachte mir, da dürfte es ja keine
>>probs geben?!
>>geh also abends hin um in abzuholen, da kommt der inschiniör
>>und labert mich voll:
>>linker querlenker erhöhtes spiel
>>ok...kann bei gewinde-fw schon mal vorkommen...
>>aber:
>>hab mein fw eingetragen und er meint, die federn müssen
>>sich noch gesenkt haben, da das eingetragene mass nicht
>>übereinstimmen würde (1,5 cm unterschied!) und so sei
>>das nummernschild zu tief (c;
>>hab ich nachgemessen und die untere kante des nummern-
>>schilds hat nen abstand von 14cm zum boden. wenn ich nun
>>die 1,5 cm unterschied der tieferlegung zurechne, sind das
>>ja dann 15,5 - 16cm. kann der mir dann immer noch "an den
>>karren fahren" wenn ich das fahrwerk auf die eingetragenen
>>werte hochdrehe???
>>kennt sich da jemand mit aus?
>>gruss
>>patrick
>
>hallo!
>es darf natürlich kein unterschied zwischen der eingetragenen und der tatsächlichen fahrzeughöhe sein. aber das mit der höhe des nummernschildes halte ich trotzdem für blödsinn. schau doch mal nach, ob bei einem serienmäßigen s16 die 20 cm abstand zwischen boden und nummernschild eingehalten werden. ich wage das zu bezweifeln und halte es beim 206 daher für "bauartbedingt". und wenn die 20 cm in der serie schon nicht eingehalten werden, hat ihn das auch mit sportfahrwerk nicht zu interessieren. dafür existiert schließlich auch ein tüvgutachten, das unter den selben voraussetzungen erstellt wurde.
>grundsätzlich kann ich nur empfehlen, statt zum tüv zur küs zu gehen. dort ziehen die sachverständigen noch den sachverstand der reinen paragraphenreiterei vor. die küs darf hu- und au-plaketten vergeben, aber leider keine eintragungen machen.
>
>p.s.: die lustige geschichte mit dem nummernschild hatte ich bei einer tüv-prüfstelle auch schon mal zu hören gekriegt - die haben mich seitdem nicht wieder gesehen...
Das ist so nicht ganz richtig.Die KÜS hat bei meinem alten S16 sowie bei meinem jetzigen 307 Federn ,Felgen und andere Reifendimension sehr wohl eingetragen.
Gruß Detlef
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Beitrag
von pongi » Fr 03.01.03 12:29
ich würde mal nach seinem vorgesetzen fragen und dann mit dem chef höflich aber bestimmt mein problem schildern. die meisten bekommen tierisch schiess wenn du mit dem vorgesetzen drohst.
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V.206
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Beitrag
von V.206 » Fr 03.01.03 14:50
>>>servus leute,
>>>war letzte woche mit meinem flitzer (ez 11/99) beim dekra um mir
>>>meine tüv-plakette abzuholen. dachte mir, da dürfte es ja keine
>>>probs geben?!
>>>geh also abends hin um in abzuholen, da kommt der inschiniör
>>>und labert mich voll:
>>>linker querlenker erhöhtes spiel
>>>ok...kann bei gewinde-fw schon mal vorkommen...
>>>aber:
>>>hab mein fw eingetragen und er meint, die federn müssen
>>>sich noch gesenkt haben, da das eingetragene mass nicht
>>>übereinstimmen würde (1,5 cm unterschied!) und so sei
>>>das nummernschild zu tief (c;
>>>hab ich nachgemessen und die untere kante des nummern-
>>>schilds hat nen abstand von 14cm zum boden. wenn ich nun
>>>die 1,5 cm unterschied der tieferlegung zurechne, sind das
>>>ja dann 15,5 - 16cm. kann der mir dann immer noch "an den
>>>karren fahren" wenn ich das fahrwerk auf die eingetragenen
>>>werte hochdrehe???
>>>kennt sich da jemand mit aus?
>>>gruss
>>>patrick
>>
>>hallo!
>>es darf natürlich kein unterschied zwischen der eingetragenen und der tatsächlichen fahrzeughöhe sein. aber das mit der höhe des nummernschildes halte ich trotzdem für blödsinn. schau doch mal nach, ob bei einem serienmäßigen s16 die 20 cm abstand zwischen boden und nummernschild eingehalten werden. ich wage das zu bezweifeln und halte es beim 206 daher für "bauartbedingt". und wenn die 20 cm in der serie schon nicht eingehalten werden, hat ihn das auch mit sportfahrwerk nicht zu interessieren. dafür existiert schließlich auch ein tüvgutachten, das unter den selben voraussetzungen erstellt wurde.
>>grundsätzlich kann ich nur empfehlen, statt zum tüv zur küs zu gehen. dort ziehen die sachverständigen noch den sachverstand der reinen paragraphenreiterei vor. die küs darf hu- und au-plaketten vergeben, aber leider keine eintragungen machen.
>>
>>p.s.: die lustige geschichte mit dem nummernschild hatte ich bei einer tüv-prüfstelle auch schon mal zu hören gekriegt - die haben mich seitdem nicht wieder gesehen...
>Das ist so nicht ganz richtig.Die KÜS hat bei meinem alten S16 sowie bei meinem jetzigen 307 Federn ,Felgen und andere Reifendimension sehr wohl eingetragen.
>Gruß Detlef
ups... aber umso besser.
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Frank309
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von Frank309 » Fr 03.01.03 15:19
Normal steht da nämlich die Einstellung des Gewindes im Schein und das kann sich nur ändern, wenn du dran drehst. Wird die Fahrzeughöhe gemessen, so ändert sich diese ja auch, wenn du andere Räder drauf machst. Also, red nochmal mit dem. Zum Kennzeichen gibts keine weiteren Tips.
MfG Frank