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Frage zu Kaskoschaden
Verfasst: Mi 23.10.02 20:18
von beenie
Hallo,
ich hatte heute morgen einen Wildunfall mit meinem 206 S16. Der Schaden beläuft sich auf ca. 6000-7000€ (Gutachter der Versicherung kommt morgen). Wenn ich jetzt auf Gutachtenbasis abrechne, wird mir ja die Mwst. abgezogen. Bekomme ich diese für eingebaute Ersatzteile wieder zurück? Ich muß die beim Kauf ja auch bezahlen!
gruß
beenie
Hilfe meine Löwe hatte einen Unfall
Verfasst: Mi 23.10.02 20:45
von Tony306
>Hallo,
>ich hatte heute morgen einen Wildunfall mit meinem 206 S16. Der Schaden beläuft sich auf ca. 6000-7000€ (Gutachter der Versicherung kommt morgen). Wenn ich jetzt auf Gutachtenbasis abrechne, wird mir ja die Mwst. abgezogen. Bekomme ich diese für eingebaute Ersatzteile wieder zurück? Ich muß die beim Kauf ja auch bezahlen!
>gruß
Ja du bekommst die Mwst, die bezahlst zurück. Allerdings nicht mehr als dir bei einer Reparatur zustehen würde, also nicht mehr als im Guatchten ausgwiesen ist.
Gruß Tony
>beenie
Wie so steht da jetzt "Hilf mein Löwe hatte Unfall???" (o.t)
Verfasst: Mi 23.10.02 20:46
von Tony306
kein Text
Hab´ ein ähnliches Problem...
Verfasst: Mi 23.10.02 21:56
von STÖPSEL
...weiss da jemand Bescheid, wie das mit der Mwst. ist?! Ich mein´, wenn ich einen Vollkaskoschaden nach Gutachten abrechne, den Wagen reparieren lass´- und dann mit der Rechnung der gekauften Teile zu der Versicherung gehe: bezahlen die mir die Mwst. dann aus?!
DANIEL
du bist als privatmann nicht vorsteuerabzugsberechtigt...
Verfasst: Mi 23.10.02 22:29
von obelix
kannst also die wegelagerergebühr nicht abführen.
wieso sollten die dir die steuer abziehen? du hast sie ja bezahlt.
obelix
re: die mehrwertsteuer...
Verfasst: Mi 23.10.02 22:55
von V.206
>kannst also die wegelagerergebühr nicht abführen.
>wieso sollten die dir die steuer abziehen? du hast sie ja bezahlt.
>obelix
... für teile und reparaturen, die auf rechnung durchgeführt wurden, kriegst du erstattet, weil du sie ja auch an den händler oder die werkstatt gezahlt hast. nur bei eigenleistung - selbstreparatur also - bekommst du nur den nettoarbeitslohn gemäß gutachten ausgezahlt.
das ist allerdings im einzelfall auch noch vom vertragsdatum (diese regelung war nicht immer so) und der versicherungsgesellschaft abhängig, evtl. hast du glück und bekommst alles komplett erstattet.
das entsprechende Datum ist der 01.08. dieses Jahres (oT)
Verfasst: Mi 23.10.02 23:38
von Red Runner
>>kannst also die wegelagerergebühr nicht abführen.
>>wieso sollten die dir die steuer abziehen? du hast sie ja bezahlt.
>>obelix
>
>... für teile und reparaturen, die auf rechnung durchgeführt wurden, kriegst du erstattet, weil du sie ja auch an den händler oder die werkstatt gezahlt hast. nur bei eigenleistung - selbstreparatur also - bekommst du nur den nettoarbeitslohn gemäß gutachten ausgezahlt.
>das ist allerdings im einzelfall auch noch vom vertragsdatum (diese regelung war nicht immer so) und der versicherungsgesellschaft abhängig, evtl. hast du glück und bekommst alles komplett erstattet.
Also wie ist das in meinem konkreten Fall?!
Verfasst: Do 24.10.02 00:56
von STÖPSEL
Ich bekomme einen bestimmten Betrag erstattet, weil ich nach Gutachten abgerechnet habe. Lasse den Wagen reparieren, hoffe aber, dass die Reperatur billiger ist als der Betrag, den ich bekomme...
Wenn ich den Wagen jetzt also reparieren lasse und die Mehrwertsteuer für die von der Werkstatt gekauften Teile haben will - muss ich dann nur die Rechnung über diese Teile da hin schicken - oder die komplette Reperaturrechneng? Wäre ja scheisse!!! :-/
re: Gibt bei Gutachtenabrechnung keine MWST mehr--auch bei Privat
Verfasst: Do 24.10.02 07:58
von Streetfighter
Hallo
Das du keine MWST erhältst is richtig--auch als Privatmann.
Wenn du dein Auto repieren lässt in ner Werkstatt kriegst logischwerweise auch die MWST. Ist ein neues Gesetz bei Basis Abrechnung nach Gutachten.
Auch wenn du selber reparierst kriegst die MWST net wieder, weil du ja trotzdem
auf Gutachtenbasis abrechnest.
jo... habs ned richtig gelesen...
Verfasst: Do 24.10.02 08:31
von obelix
bin jetzt bloss auf die rechnung eingegangen.
und von einer bezahlten rechnung dürfen sie nix abziehen...
obelix