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Frage an die Rechts-/Versicherungsexperten
Verfasst: Mi 30.05.01 19:58
von V.206
Hi!
Folgender realer Sachverhalt mit fiktiven Beispielzahlen (hab die genauen jetzt leider nicht parat, aber es geht um´s Prinzip):
1. Auto kaputt, Fremdverschulden.
2. Gutachten besagt: Zeitwert 6000 DM, Wiederverkaufswert des kaputten Autos 2000 DM, gegnerische Versicherung hat daher die restlichen 4000 DM an mich zu zahlen.
3. Durch gutes Handeln wurde das kaputte Auto für 4000 DM verkauft.
4. Die gegnerische Versicherung überweist nur 3000 DM, weil sie angeblich jemanden an der Hand hat, der 3000 DM (statt nur der 2000 DM aus dem Gutachten) für das kaputte Auto bezahlen würde.
Darf sie das? Oder kann ich die ganzen 4000 DM - wie im Gutachten beschrieben - einfordern?
5. Die gegnerische Versicherung verlangt jetzt den Vertrag vom Verkauf des kaputten Autos. Das wurde aber sogar für 4000 DM verkauft.
MUSS ich den Verkaufsvertrag der gegnerischen Versicherung zeigen? Muss ich dann Angst haben, gar nur 2000 DM ausgezahlt zu bekommen? Oder müssen die das alles mit dem Sachverständigen ausstreiten, der das Auto geschätzt hat?
Für eine rasche Antwort wäre ich sehr dankbar!
Volker
Re: Frage an die Rechts-/Versicherungsexperten
Verfasst: Mi 30.05.01 23:06
von Phil205
Also dafür hab ich meinen Anwalt
Aber ich hatte mal was ähnliches, da hat sich die versicherung auch querstellen wollen, hab mein auto halt nicht in der werkstadt reparieren lassen, sondern halt mit teilen vom schrott gearbeitet, was somit mit ein wenig farbe und eigenarbeit bei 100 Dm (kotflügel + tür + farbe) naja der kostenvoranschlag lag mit montage bei 1500 und dann meinten die auch sie können mir nur das zahlen was ich wirklich brauchte, da hab ich kurz mit meim rechtsverdreher geredet und der hatte irgendwas rausgesucht und die angerufen und hab dann alles bezahlt bekommen, weil was wäre wenn ich nicht das glück hätte alles selber machen zu könnèn? ich hätte das geld ausgeben müßen, und ich meine meine arbeit is ja auch nicht wirklcih umsonst. ich meine 500 dm is schon nen guter stunden lohn
aber was solls, ich weiß das das auto damals nach meiner repáratur definitiv nicht schlechter war als vorher und in sofern...
Also wenn ich du wäre sagst du der versicherung einfach es geht die nix an was du mit deiner karre machst, die haben das gutachten und danach müßen die zahlen. is doch deine sache ob du dir die mühe machst und nen käufer suchst der dir mehr zahlt oder ob dus wieder aufbaust oder verschrotten läßt. kann dir ja keiner vorschreiben ausserdem was hätte die versicherung gemacht wenn du das auto nur für 1000 dm losgeworden wärst? die hätten sicher nciht mehr bezahlt!
Re: Frage an die Rechts-/Versicherungsexperten
Verfasst: Mi 30.05.01 23:54
von Fant
Hi!
ich denke, dass du denen den Vetrag wohl oder übel zeigen mußt und damit auchn ur 2000,- DM bekommen wirst.
Außer du verkaufst das Auto offiziell für den Schätzwert und kassierst die 4000,-. Die Versicherung kann dir jedenfalls mit dem angeblichen Angebot über 3000,- solange kommen wie sie will, Sie muss auch dann die 4000,- zahlen wenn du dein Auto teurer verkaufen hättest können (gibts Urteile dazu).
Ich will dich hier aber keineswegs zu Versicherungsbetrug anstiften, denn der ist strafbar!!!
Aber jetzt weißt du soweit bescheid (hoffentlich hab ich keinen Scheiß geschrieben :-) )
Mfg Fant
>Hi!
>Folgender realer Sachverhalt mit fiktiven Beispielzahlen (hab die genauen jetzt leider nicht parat, aber es geht um´s Prinzip):
>1. Auto kaputt, Fremdverschulden.
>2. Gutachten besagt: Zeitwert 6000 DM, Wiederverkaufswert des kaputten Autos 2000 DM, gegnerische Versicherung hat daher die restlichen 4000 DM an mich zu zahlen.
>3. Durch gutes Handeln wurde das kaputte Auto für 4000 DM verkauft.
>4. Die gegnerische Versicherung überweist nur 3000 DM, weil sie angeblich jemanden an der Hand hat, der 3000 DM (statt nur der 2000 DM aus dem Gutachten) für das kaputte Auto bezahlen würde.
>Darf sie das? Oder kann ich die ganzen 4000 DM - wie im Gutachten beschrieben - einfordern?
>5. Die gegnerische Versicherung verlangt jetzt den Vertrag vom Verkauf des kaputten Autos. Das wurde aber sogar für 4000 DM verkauft.
>MUSS ich den Verkaufsvertrag der gegnerischen Versicherung zeigen? Muss ich dann Angst haben, gar nur 2000 DM ausgezahlt zu bekommen? Oder müssen die das alles mit dem Sachverständigen ausstreiten, der das Auto geschätzt hat?
>Für eine rasche Antwort wäre ich sehr dankbar!
>Volker
>
Hab ne Idee, weiß was du machst....
Verfasst: Do 31.05.01 00:01
von Phil205
Du gehst zu nem Freund, verkäufst dem die karre offiziell für 2000 dm , der sie deinem wirklichen kaüfer und die sache is gegessen.
Rechne nach Gutachten ab!
Verfasst: Do 31.05.01 07:37
von Björn
Du hast als geschädigter sprich Haftpflichtschaden, das Recht ein Gutachter deiner Wahl zu nehmen und somit ist dieses Gutachten aus Gültig.
Einzige chance der Versicherung die beauftragen auf IHRE EIGENEN KOSTEN einen zweiten Gutachter.
Aber dieser Schritt ist ja eh schon übersprungen bei dir, so du hasst jezt das Gutachten in der Hand, dieses Faxt du an die Versicherung bzw. steckst es in einen Umschlag und sagst zu denen du, möchtest nach Gutachten abrechnen.
Somit bekommst du den vollen Betrag ausbezahlt, den rest darf sie nicht interessieren!
Anders wäre das bei einem Leasing Auto, aber ich denke mal, dass der Peug dir gehört!?
Grüsse Björn
Re: Hab ne Idee, weiß was du machst....
Verfasst: Do 31.05.01 08:27
von Infinity
>Du gehst zu nem Freund, verkäufst dem die karre offiziell für 2000 dm , der sie deinem wirklichen kaüfer und die sache is gegessen.
Genau, 2000,- muss auf dem Vertrag stehen, und 4000 Mark müssen in deiner Tasche sein.
Dann ist alles in Butter.
Gruß
inf
Re: Rechne nach Gutachten ab!
Verfasst: Do 31.05.01 11:18
von Günter
>Du hast als geschädigter sprich Haftpflichtschaden, das Recht ein Gutachter deiner Wahl zu nehmen und somit ist dieses Gutachten aus Gültig.
>Einzige chance der Versicherung die beauftragen auf IHRE EIGENEN KOSTEN einen zweiten Gutachter.
>Aber dieser Schritt ist ja eh schon übersprungen bei dir, so du hasst jezt das Gutachten in der Hand, dieses Faxt du an die Versicherung bzw. steckst es in einen Umschlag und sagst zu denen du, möchtest nach Gutachten abrechnen.
>Somit bekommst du den vollen Betrag ausbezahlt, den rest darf sie nicht interessieren!
>Anders wäre das bei einem Leasing Auto, aber ich denke mal, dass der Peug dir gehört!?
>Grüsse Björn
Hallo, hab da mal eine Frage an euch. Wenn ihr irgendwelche Verträge abschließt bekommt ihr dann keine Vertragsbedingungen? Für die Kraftfahrtversicherung heißt das dann AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrversicherung). Unter Absatz C § 13 steht zum Beispiel Wichtiges. Und wenn man damit nicht klar kommt kann man sich bei Fremdverschulden auch an seine eigene Versicherung wenden und muß nicht zum Teil Abenteuerliche Antworten zur Hilfe nehmen. MfG Günter