> beazmusix schrieb:
>
> wie dem auch sein !
>
> warum muss man den z.b bei ebay.. als privatverkäufer unbedingt das rückgaberecht und die garantie leistung ausschliessen? richtig da sonst der käufer (privat) garantie und rückgaberecht nutzen kann...
>
> gruss mathias
weil das ein Geschäft nach dem Fernabsatzgesetz ist,
und da gilt nun mal für ALLE das gleiche, egal ob Privatmann oder Kaufmann (zumindest ind Garantie und Rückgaberegelungen).
Wenn dir der Mediamarkt daheim vor deiner Haustür eine Fototasche (z.B.) zurücknimmt,
dann ist das nur Kulanz, denn du hast kein Anspruch auf Rücknahme des Artikel,
bloß weil er dir nicht mehr gefällt....
Grüße
tobias
206 Momentan im Umbau...
Hifi:
Headunit: JVC KD-SH99R
Frontsystem: Infinity TMT mit Infinity HTs i an ner Spirit A260.4 vollaktiv
Hecklautsprecher: Infinity Kappa
Sub:Ultima Sub an ner ESX Vision V840.4
THB Comfort Plus FSE