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von RCC1 » Di 09.11.04 14:48
URTEIL: OHNE WINTERREIFEN MUSS KASKOVERSICHERUNG NICHT ZAHLEN
Wovor bisher immer nur gewarnt wurde, hat das Handelsgericht Wien in einem Urteil bestätigt: Ist man bei Schneematsch mit Sommerreifen unterwegs, muss die Kaskoversicherung nach einem Unfall nicht unbedingt zahlen.
Das bisher unveröffentlichte Urteil aus dem Jahr 2003 wurde nicht bekämpft und ist damit rechtskräftig, berichtet der Autofahrerclub ARBÖ. Damit sei jetzt gerichtlich bestätigt, dass eine Kaskoversicherung in derartigen Fällen leistungsfrei sein kann, erklärt ARBÖ-Verkehrsjuristin Barbara Auracher-Jäger.
Totalschaden durch Schneematsch
Im Dezember 2000 gab es Schneeregen und Temperaturen um die Null Grad. Damals kam ein Lkw mit Sommerreifen ins Schleudern und landete, halb umgestürzt, im Straßengraben, wodurch am Fahrzeug Totalschaden entstand.
Da es sich um ein Leasingfahrzeug mit Kaskoversicherung handelte, zahlte die Versicherung zwar an das Leasingunternehmen den Schadensbetrag, forderte das Geld jedoch vom Dienstgeber des Lkw-Fahrers zurück.
"Grob fahrlässig"
Das in erster Instanz zuständige Handelsgericht Wien bestätigte diese Regressforderungen und damit die Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung.
Die Argumentation des Gerichts: Es handelt sich um eine Gefahrenerhöhung und um eine grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalles.
Gefahrenerhöhung
Laut § 23 Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) ist eine Gefahrenerhöhung eine objektive, nach Abschluss des Versicherungsvertrages eintretende Änderung der Umstände, die den Eintritt eines Versicherungsfalles wahrscheinlicher macht.
Das Versicherungsunternehmen ist in diesem Fall laut § 25 Abs 1 VersVG leistungsfrei, außer den Versicherungsnehmer trifft an der Verletzung kein Verschulden.
"Notorische Tatsache"
Eine Gefahrenerhöhung liegt also auch vor, wenn die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges dadurch beeinträchtigt ist, dass es sich in einem gegen die Verkehrsvorschriften verstoßenden Zustand befindet.
Diese Grundsätze seien "auch auf das Fahren mit Sommerreifen bei konkret herrschenden winterlichen Straßen- und Witterungsverhältnissen anzuwenden", argumentiert das Handelsgericht in seiner Urteilsbegründung.
Obwohl keine ausdrückliche Verpflichtung bestünde, Winterreifen zu verwenden, ergebe sich die Begründung aus der "geradezu notorischen Tatsache, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen Sommerbereifung eine wesentlich schlechtere Verkehrssicherheit bewirkt als entsprechende Winterausrüstung", so das Handelsgericht.
Umrüsten oder verzichten
Die Verkehrsexperten raten daher allen Autofahrern einmal mehr, dringend auf Winterreifen umzurüsten oder auf die Benutzung des Fahrzeuges zu verzichten.
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