HILFE !!! Besitzstörungsklage !!!

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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GizmotroniX
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mein Bruder hat das auch mal erwischt ..

Beitrag von GizmotroniX » Mi 21.07.04 09:11

.. der war mal auf dem ** - Treffen in Reifnitz und stellte dort seinen G*lf auf einer Wiese ab. Zu Hause dann bekam er auch eine Besitzstörungsklage - ein Anruf bei dem Anwalt verlief dann auch so ähnlich, 3.000 ATS zahlen und die Sache ist erledigt. Was mein Bruder nicht gesehen hatte war das Schild "Privatgrundstück" sonst hätte er sich auch nicht dorthin gestellt. Jedenfalls hat er das dann auch bezahlt und die Sache war erledigt.

Ich denke mal man zielt hier auch auf die Bequemlichkeit der Leute ab, bloss keinen Ärger, schnell zahlen und das ganze vergessen. Ein Gespräch mit einem Anwalt wär sicherlich nicht schlecht gewesen, noch dazu wo in Ö soweit ich das jetzt weiss, bei jeder Rechtsschutzversicherung Beratungskosten eines Anwalts bis zu einem bestimmten Betrag inkludiert sind. Und ich denke mal, da würde ne 1/2 Stunde reichen damit der Anwalt weiss wie vorzugehen wäre.

Man kann auch seine Anliegen über http://help.gv.at kostenlos einbringen und diese werden dann von einem Fachmann beantwortet. Dauer zwar ein bisschen Zeit aber eben kostenlos.

Soviel dazu, du hast es ja schon bezahlt, also vergiss die Sache und lerne daraus. Und wenn dir das nächste Mal wieder jemand ans Bein pinklen will, tritt im kräftig in den ****** :)

Liebe Grüße
Roland
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gschnu
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also

Beitrag von gschnu » Mi 21.07.04 12:33

So eine Besitzstörungsklage ist ein ziemlich übles Ding:

Du kannst sie vor Gericht fast nur verlieren, und dann kommen die Gerichtsgebühren und die Anwaltskosten auf Dich zu, die vom Gericht mit Beschluß festgestellt werden und daher zwangsweise einbringlich sind. Soweit ich weiß, sind diese Kosten (Pauschlagebühr, Klage, Verhandlung) deutlich höher als die 200 Euro, die Du bezahlt hast.
Daher wird abgezockt, da man den Störer zuerst anschreibt und ihm die Kalge androht, obwohl die vorgenannten Kosten ja noch gar nicht entstanden sind, sonder nur die für ein Schreiben des Anwaltes an Dich. Zahlst Du nicht, wird die Klage eingebracht und die Kosten sind nicht (kaum) zu verhindern.
Diese Kosten sind keine Strafe, in Österreich ist sowas im Normalfall nicht strafbar. Es sind wie gesagt nur Kosten für das Tätigwerden des Gerichtes und des Anwaltes.
Verlieren tut man den Prozess normalerweise, weil nicht zu prüfen ist, ob man die Störung absichtlich verursacht hat, ober ob es nur eine Unachtsamkeit war.

Etwas spät, aber vielleicht interessiert es ja doch jemanden?

gschnu

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Beitrag von pongi » Mi 21.07.04 12:52

gilt in österreich nicht auch in dubio pro reo?
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Beitrag von gschnu » Mi 21.07.04 13:03

Dieser Grundsatz gilt nur für Strafsachen, fragen über den Besitz und dessen Störung sind aber zivilrechtliche Angelegenheiten.

Uns selbst wenns anders wär: Es gibt ja offenbar ein Foto... wie sollte da viel zweifel aufkommen?

gschnu

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Beitrag von StreetRacer206 » Mi 21.07.04 16:40

des foto würde ich mir zeigen lassen!

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