Was ist das für eine scheibentönung??

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
MS100
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Beitrag von MS100 » Sa 12.06.04 13:26

1. Int. Peugeot Treffen in Gosau am Dachstein (Österreich) von 6.8 - 8.8 - www.french-power.at

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Sordey307
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Beitrag von Sordey307 » Sa 12.06.04 14:16

> Gentry_Ba schrieb:
Und wenn das eingetragen ist- dann ist es eingetragen und kann NICHT ohne weiteres ausgetragen werden... Sobald es den Vorschriften entspricht ist das drin und aus... :)


Wenn Du jmd. beim TÜV gut kennst bekommst Du alles eingetragen, aber es ist definitiv nach kurzer Zeit evtl wieder raus!

Wenn Du Dir mit irgendeinem Brenner Xenon in Deinen 205 einbaust glaubt Dir das keiner, auch wenn Du es eintragen lassen hast.

Genauso als wenn Du Dir die vorderen Scheiben mit Folie tönen lässt. Kann man sich auch eintragen lassen bei nem TÜV-Kumpel, aber Du kriegst trotzdem absolute Probleme mit der Polizei und es ist sehr schnell wieder ausgetragen. Von den Punkten und der Geldstrafe rede ich erst garnicht...

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Azrael
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Beitrag von Azrael » Sa 12.06.04 19:37

nö darfst nicht,
außer du hast ne lichtmessung machen lassen die dir bescheinigt dass es deine Sicht nach hinten nicht beeinflusst.. wie bei tönungsfolie.
Bei mir hat die Polizei mal wegen dem Scheibenkeil gemeckert...
(Blendstreifen an der Windschutzscheibe)
zum Glück hatte ich dann aber doch die ABG dabei...

Also hier bei uns ist das shon etwas streng... mein Kumpel hat die vorderen Scheiben auch getönt, aber nur mittels einer leichten folie, wenn die bullerei in der nähe ist, heißts scheiben runterfahren, bevor sie es sehen!

da bekommst ne menge Ärger,
aber ich könnte mal morgen nen Bericht aus ner alten Tuing einscannen und posten!
da steht alles drin über das fluten der scheiben (lasieren) hilft sicher, wenns gewünscht wird.
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Puck106
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Beitrag von Puck106 » Sa 12.06.04 23:36

Übrigens, ein grünes Männchen kann alles an deinem Auto anzweifeln, selbst wenns eingetragen ist. Dann biste schneller beim Tüv als du gucken kannst ;)
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Hilli_1
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Beitrag von Hilli_1 » So 13.06.04 14:44

Also ich kann mir nicht vorstellen, dass die Tönung der Frontscheiben generell verboten ist. Schließlich sind ja viele Fahrzeuge ab Werk rundum leicht getönt, so wie z.B. bei der Color- oder Wärmeschutzverglasung (s.a. 205 Gti). Und bei den Mercedes gibts doch auch so ne leicht blau getönte Verglasung, und die ist auch rundum. Ich könnte mir schon vorstellen, wie weiter oben bereits schon beschrieben wurde, dass es da einen gesetzlichen Grenzwert gibt, und solange man den einhält...
Bin zwar überhaupt kein Fan von getönten Scheiben, aber bei dem Link von weiter oben (http://www.keinefolie.de/main.html) sind schon ein paar ganz nette Abbildungen dabei, so z.B. unter "Farben" die blaue Version. Hierbei könnte ich mir vorstellen, dass man das auch rundum eingetragen bekommt. Und noch was zum Thema eintragen und wieder austragen, wenn die Eintragung entsprechende Grundlagen hat, wie z.B. ein Gutachten oder entsprechende Untersuchungen, dann darf nicht jeder beliebige TüV Prüfer die Eintragung ohne weiters Rückgängig machen!

Gentry_Ba
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Beitrag von Gentry_Ba » So 13.06.04 15:11

@hilli

Endlich mal jemand, der's realistisch sieht... :D
Wenn was eingetragen ist, dann ists eingetragen- ok. Wenn es noch dazu den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, dann kann's ganz einfach nicht ausgetragen werden- warum auch? Dann könnte man sich generell Gutachten und solchen ABE Kram sparen! Und bei uns sind die grünen **ioten mit der dümmlichen Kelle sehr sehr aktiv...
Das würde ich bis aufs Blut anfechten- und da bekommste auch recht- für was gibts denn dann Gesetze und Vorschriften? ;)

Grüsse,

Matthias
Official Member KING MEILER Fanclub !!

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Sordey307
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Beitrag von Sordey307 » So 13.06.04 16:49

> Gentry_Ba schrieb:
>
> Wenn es noch dazu den gesetzlichen Bestimmungen entspricht
> Grüsse,
>
> Matthias


du hast es erfasst: wenn es den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, wird Dich auch keiner anmachen. Aber man kann sich auch Sachen eintragen lassen, die absolut nicht den gesetzl. Bestimmungen entsprechen und da wirst Du definitiv Probleme kriegen.

Das hat nichts mit "eingetragen und nie wieder ausgetragen" zu tun!

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