Erfahrung mit Scheibentönung wegen breitem Siebdruck ??

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
Benutzeravatar
mccrak
Radarfallenwinker
Beiträge: 42
Registriert: So 15.02.09 21:18
Land: Deutschland

Re: Erfahrung mit Scheibentönung wegen breitem Siebdruck ??

Beitrag von mccrak » Fr 17.04.09 23:43

Jbl Rider hat geschrieben:Wen die Räder stören kann seine Scheiben auch fluten lassen. Kostet halt etwas mehr. Und so kann man auch bis zu nem gewissen Grad die vorderen Scheiben legal tönen lassen ;-)
Was genau ist das Fluten denn?? Kann ich das mit diesem Chromdampf vergleichen???
Wie siehts da mit TÜV aus?? Hab schon oft gehört, daß das nicht immer abgenommen wird.
Wer hat schon Erfahrung damit???

stefknoch
Radarfallenwinker
Beiträge: 40
Registriert: Mi 11.02.09 15:53
Postleitzahl: 58840
Land: Deutschland
Wohnort: MK

Re: Erfahrung mit Scheibentönung wegen breitem Siebdruck ??

Beitrag von stefknoch » Mo 20.04.09 10:50

Habe mal etwas dazu gefunden:

lt. KBA heißt es:
Für Sicherheitsglas erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Allgemeine Bauartgenehmigungen [(ABG'en) (Prüfgrundlage TA Nr.29)] bzw. EG- (Prüfgrundlage Richtlinie 92/22/EWG) oder ECE-Typgenehmigungen (Prüfgrundlage ECE-Regelung 43). Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheiben führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug (§19 StVZO). Verarbeitungsverfahren, wie Lackierungen oder Pulverbeschichtungen, die folienartige Bezüge auf der Scheibe erzeugen, sind für sich nicht genehmigungsfähig und dem Genehmigungsverfahren der Scheibe zugeordnet. Nachträgliche Veränderungen durch derartige Verfahren führen nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheiben. Eine ungültige Bauartgenehmigung kann im Rahmen der geltenden Vorschriften nur durch eine neue Bauartgenehmigung ersetzt werden. Einträge in die Fahrzeugpapiere über Teilegutachten reichen nicht aus, da diese keine Bauartgenehmigung ersetzen können. Hier könnte nur eine Bauartgenehmigungen im Einzelfall gemäß Fahrzeugteileverordnung (FzTV) Abschnitt 3 §11 Bauartgenehmigung im Einzelfall - Einzelgenehmigung - einen vorschriftenkonformen Ersatz schaffen. Die Zuständigkeit für die Erteilung von Bauartgenehmigungen im Einzelfall liegt nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt, sondern bei den zuständigen Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden).

Die Scheiben kannst du also bedampfen/fluten oder lackieren lassen, aber anscheinend immer ohne TÜV.

Oder irre ich mich da?

Achja, und weiterhin würde ich mich immer noch über ein Foto zum eigentlichen Thema freuen...!
:hilfe:
Peugeot 207 1,4l 95 VTi Urban Move

Antworten