Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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blizzy205Gentry
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von blizzy205Gentry » Sa 27.08.05 19:10
oh man.
müsst ihr den armen jungen wieder gleich so runterziehen?
man darf vorne die scheiben tönen. aber nur bis zu einem gewissen grad. wenn du diesen grad nicht überschreitest, dann kann dir die polizei nix machen. informier dich mal in der hinsicht.
Tuning heisst, sich Autoteile zu kaufen die einem nicht gefallen, von einem Geld das man nicht hat, um Leute zu beeindrucken die man nicht mag...
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FRENCHLION
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Beitrag
von FRENCHLION » Sa 27.08.05 19:19
Das gleiche hatte ich 1998 durch.3Punkte 125DM strafe und Folie entfernen.Da war auch nix zu machen.Bei mir konnt ich auch nicht sagen das es orginal so war da es tiefschwarz bis vorne war.he he.so ein mist würd ich jetzt nicht mehr machen.aus fehlern lernt man.
aus dem alter sind wir raus.*g*
gruß der Peti
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obelix
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von obelix » Sa 27.08.05 20:09
> blizzy205Gentry schrieb:
>
> oh man.
>
> müsst ihr den armen jungen wieder gleich so runterziehen?
>
> man darf vorne die scheiben tönen. aber nur bis zu einem gewissen grad. wenn du diesen grad nicht überschreitest, dann kann dir die polizei nix machen. informier dich mal in der hinsicht.
1. ziehen wir ihn ned runter - das hat er schon selber besorgt indem er die fenster getönt hat:-)
2. stimmt deine aussage bezgl. des tönens der vorderen fenster nicht. denn bei JEDER folie ist eine abe, ewg oder sonstwas dabei, in der klasklar geschrieben steht, dass sie NICHT zur verwendung auf den vorderen scheiben zulässig ist. diese hörensagen-man-darf-das-unter-gewissen-voraussetzungen-geschichte ist völlig aus der luft gegriffen. auch wenn die serientönung die höchstzulässige tönung nicht ausreizt spiwlen da noch genug andere gründe mit.
prüfbarkeit, splittersicherheit, nachweis über die gesamt-tönung uswusw. damit kommst du NIE und NIRGENDS durch, genausoweinig wie diese urbane legende, dass man mit nem augenfehler der zu erhöhter lichtempfindlichkeit der augen führt beim tüv die folien eingetragen bekommt - was du bekommst ist höchstens eine amtlich angeordnete prüfung deiner fahrfähigkeit...
auch dieses ominöse "fluten" (wenn ich das wort schon höre - ein anderer ausdruck für lackieren oder anmalen) ist nicht legal, sonst wäre es mittlerweile nicht nur weit verbreitet sondern auch überall bekannt geworden.
findet euch damit ab - es geht halt einfach ned....
auch mit noch si vielen "wenns" und "vielleichts" und "lückensuchen" klappt es einfach ned.
gruss
obelix
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Stefan234
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Beitrag
von Stefan234 » Sa 27.08.05 20:19
naja, die meisten antworten könnt ihr euch sparen. bezahl ich halt. ihr seid ja auch sicher immer ganz legal unterwegs, da bin ich mir sicher. ich denke da an unzählige threads wie man den auspuff lauter bekommt usw. aber na klar. ich habs gewußt und ich kannte die strafe. was soll es auch. hätt ja sein können jemand hatte nen ähnlichen fall. im übrigen hab ich die scheiben getauscht gegen die klaren. die anderen werden verkauft. die tönung ist auch kaum zu sehen im vergleich zu den originalen. es war ja auch nur eine ganz leichte tönung.
des weitern werd ich mir ab jetzt besser überlegen was und ob ich hier schreibe.
Gruß an die 2 die was zum thema geschrieben haben...
Stefan
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pongi
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von pongi » Sa 27.08.05 20:22
meines wissens erlischt die BE bei eigentlich jedem umbau/eingriff. zumindest bei allen teilen die ein gutachten/ABE haben. wenn das nicht der fall wäre würden sich die hersteller bestimmt nicht die mühe machen die teuren gutachten erstellen zu lassen.
es ist jetzt auch egal ob es so einen fall gibt. ich glaube nicht das du mit diskutieren jetzt noch irgendwo hinkommst.
btw: man braucht die felgen ja nicht direkt beim tüv auf dem hof montieren. das kann man auch daheim mahcen. man ruft einfach beim tüv an und läßt sich einen termin geben. dann fährt man zum tüv. wird man unterwegs angehalten dann sagt man der streife einfach das man einen termin um xx uhr hat. wenn sie es nicht glauben sollen sie doch dort anrufen oder gleich als eskorte mitkommen. und man darf ja direkt zur tüvabnahme fahren und sogar nach hause (falls gescheiterte abnahme)
matthias
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Coopex
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Beitrag
von Coopex » Sa 27.08.05 20:23
... wenn Du einen Rechtsbeistand und ne Rechtsschutz hast, nimm ihn Dir, denn der wird Dir sicherlich von Vorteil bei Deinen Argumentationen sein.
Fakt ist: Ja, gesetzlich und nach der ABE Deiner Scheibentönung ist Deine BE erloschen. Deswegen hat ein Kampf gegen die großen Windmühlen wahrscheinlich keine Folgen, außer daß es noch teurer für Dich wird.
Aber versuchen kannst Du es ja?!
Zum Thema Gerichtsurteil:
Die Urteile beziehen sich nur (soweit ich aktuell auf dem Stand bin) auf weitergehende Maßnahmen. Da keine weiteren Maßnahmen (Entstempelung, Untersagung der Weiterfahrt, etc.) gekommen sind, sondern nur das "Basisprogramm", wirst Du dagegen nicht viel machen können.
de Maggus :lol:
Zuletzt geändert von
Coopex am Sa 27.08.05 20:25, insgesamt 1-mal geändert.
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pongi
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Beitrag
von pongi » Sa 27.08.05 20:24
hat keiner gesagt das hier alle 100% legal unterwegs sind (wobei die meistens die ich persönlich kenne jeden furz eingetragen haben, sicher ist sicher)
bin auch schon zuschnell unterwegs gewesen. aber dann beiss ich mir halt selber in den ****** und hoff nicht auf mitleid.
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obelix
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Beitrag
von obelix » Sa 27.08.05 20:32
> naja, die meisten antworten könnt ihr euch sparen. bezahl ich halt. ihr seid ja auch sicher immer ganz legal unterwegs, da bin ich mir sicher. ich denke da an unzählige threads wie man den auspuff lauter bekommt usw. aber na klar. ich habs gewußt und ich kannte die strafe. was soll es auch. hätt ja sein können jemand hatte nen ähnlichen fall. im übrigen hab ich die scheiben getauscht gegen die klaren. die anderen werden verkauft. die tönung ist auch kaum zu sehen im vergleich zu den originalen. es war ja auch nur eine ganz leichte tönung.
>
> des weitern werd ich mir ab jetzt besser überlegen was und ob ich hier schreibe.
> Gruß an die 2 die was zum thema geschrieben haben...
du hast recht, auch die sind nicht legal unterwegs.
aber man muss immer unterscheiden, ob etwas so augenfällig ist oder nur durch ne genaue prüfung nachvollziehbar. natürlich macht es das nicht besser, abe die "chancen" damit in der kontrolle erwischt zu werden sind eben weitaus geringer.
ums zahlen kommst eh ned rum, und wenn dir die beamtin den vorwurf der erloschenen be macht hat das schon seine richtigkeit.
das hast du auch sicher vorher schon gewusst.
und zum thema: fast nicht sichtbar - SIE hat's gesehen, also war es sichtbar. ansonsten wäre es auch keine tönung sondern ne schutzfolie in klarer optik.
halt dir mal was anderes vor augen: bei schlechtem wetter und ungünstigen lichtverhältnisse überfährst du beim abbiegen ne alte frau weil du sie durch die tönung nicht gesehen hast. an den haaren herbeigezogen? mitnichten - genau sowas ist einem bekannten auf dem moped passiert. nur ned beim abbiegen, sondern nachts im regen 20meter hinter nem hell erleuchteten überweg. er hat die oma nicht gesehen, weil sie dunkel gekleidet war, im dunkeln die strasse überquert hat HINTER dem überweg und weil er ein getöntes visier am helm hatte. der macht sich heute noch vorwürfe deswegen, die frau hat es zwar mit ein paar gebrochenen knochen überstanden, aber es hätte genausogut anders ausgehen können.
und wenn dir ein cleverer beamter da dann den vorwurf macht, dass du bei klaren scheiben die oma nicht übersehen hättest hast du keine chance da wieder rauszukommen.
denn du kannst keinen gegenbewis führen.
mit nem lauten auspuff oder einer unterbodenbeleuchtung wird dir da keiner ans leder wollen.
ich will damit sagen, wo es unmittelbar um die sicherheit geht sollte mnan sich tunlichst an die vorschriften halten, denn es passiert schneller was als man denkt.
gruss
obelix
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von Michassammy » Sa 27.08.05 22:29
mittlerweile gibts doch schon Folien wo man teilweise die vorderen Seitenscheiben bekleben darf, dann ist so ein Spalt offen , kennt das jemand??
ist es denn möglich die vorderen Scheiben nur TEILWEISE zu bekleben??? lalso optisch "auslaufen" zu lassen?
Gruß Micha
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obelix
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von obelix » Sa 27.08.05 22:37
> mittlerweile gibts doch schon Folien wo man teilweise die vorderen Seitenscheiben bekleben darf, dann ist so ein Spalt offen , kennt das jemand??
??? spalt?
> ist es denn möglich die vorderen Scheiben nur TEILWEISE zu bekleben??? lalso optisch "auslaufen" zu lassen?
eigentlich nicht. hatte ich auch schon überlehgt, als ich in meinem gti noch folie hatte.
mitlerweile fahren viele so rum und lassen die folie in flammen, zacken o.ä. auslaufen auf den vorderen scheiben. erlaubt isses aber trotzdem ned, denn die abe der folie ist nur für die hinteren scheiben. du kannst höchstens versuchen nen tüv davon zu überzeugen dass er dir das einträgt. aber ich glaube nicht dass du da glück haben wirst.
gruss
obelix