Darf ich euch nochmal mit Ebay-Probs belästigen?

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
markus406
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re: Noch ein Tipp

Beitrag von markus406 » Mo 19.01.04 12:12

Normalerweise macht mir das nichts aus, da die Ware der bisherigen auktionen bereits vor dem Versand gewaschen wurde. Manche scheinen das noch nicht kapiert zu haben. Ich jedenfalls könnte solch eine Jacke nicht einfach rausschicken, ohne vorher in der Beschreibung darauf hingewiesen zu haben.

altariq
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re: Noch ein Tipp

Beitrag von altariq » Mo 19.01.04 13:44

hab mir die auktion mal angeguckt.


laut seiner beschreibung hast du schon das recht die jacke zurück zugeben.


er sagt, innen 100% nylon da man sie ja auch wenden kann. da dies nicht der fall ist sondern innen aus flies besteht trifft die beschreibung nicht zu.


die haare übertreffen alles. ich hätte mir nicht mal die mühe gemacht, die haare rauszuzupfen. direkt ne freundliche email an den verkäufer und zurück damit.


porto natürlich vom käufer bezahlen lassen.


sache ist eindeutig klar.





fals der verkäufer nach 2-3 schreiben nicht reagiert oder sich weiert kannst du mit nem anwalt drohen. das schreckt die meisten schon ab. aber nie sofort.

markus406
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re: Noch ein Tipp

Beitrag von markus406 » Mo 19.01.04 14:21

>hab mir die auktion mal angeguckt.


>laut seiner beschreibung hast du schon das recht die jacke zurück zugeben.


>er sagt, innen 100% nylon da man sie ja auch wenden kann. da dies nicht der fall ist sondern innen aus flies besteht trifft die beschreibung nicht zu.


<b>Schwierige sache das; Das Fleece-Futter ist nun mal laut Etikett aus 100 % Nylon, ob glatt, rauh, als Fleece verarbeitet steht in den wenigsten auktionen drin.</b>


>die haare übertreffen alles. ich hätte mir nicht mal die mühe gemacht, die haare rauszuzupfen.


<b> Habe ich auch nicht. Diese Mühe mache ich mir wirklich nicht, habe es mit einem feuchten tuch versucht, aber ohne sichtbaren erfolg.</b>


direkt ne freundliche email an den verkäufer und zurück damit.


<b> so eben geschrieben und abgesandt. werde euch informieren wie es weiter geht</b>


>porto natürlich vom käufer bezahlen lassen.<b>ey sicha! Habe meine Forderung auch schön aufgeschlüsselt, Kaufpreis + Porto + Porto für Rücksendung.</b>


>sache ist eindeutig klar.


>


>falls der verkäufer nach 2-3 schreiben nicht reagiert oder sich weigert kannst du mit nem anwalt drohen. das schreckt die meisten schon ab. aber nie sofort.


<b> natürlich nicht sofort. Hatte es einmal das ich etwas ersteigert habe und die Ware nicht geliefert wurde. 5 x angemailt keine reaktion, letze mail mit anwalt gedroht und die sache erstmal beruhen lassen. Keine Woche später liegt ein paket vor meiner tür und die ware ist angekommen. Denen sind die Folgekosten einfach zu hoch um sich auf einen Rechtsstreit einzulassen, besonders wenn Fehler offensichtlich sind oder wie in meinem anderen fall gar nicht geliefert wird.


Wenn ich mal etwas Verkaufe, dann ist das immer in einem ordnungsgemäßen zustand oder wenn mängel daran sind dann weise ich auch darauf hin. Ich handel so wie ich selber behandelt werden will. Das sollte sich so mancher hobby-eBayer mal zu gemüte führen.


Ich frage mich was das für ein Verkäufer ist, jemandem solche Ware zu senden. Das wäre mir einfach nur peinlich.</b>

markus406
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ebay wie gewohnt keine hilfe..

Beitrag von markus406 » Mo 19.01.04 15:57

... und wie immer das gewohnte blablabla...


<i>vielen Dank fuer Ihre E-Mail. Es tut mir leid, dass Sie mit einem


gelieferten Artikel nicht zufrieden sind.


Ich moechte Ihnen gerne weiterhelfen. Eine individuelle Rechtsberatung


ist eBay vom Gesetzgeber untersagt. Diese duerfen nur Rechtsanwaelte,


Rechtsberatungsstellen und Verbraucherschutzzentralen anbieten.


Dennoch moechte ich Ihnen einige allgemeine Hinweise geben:


Wenn die Ware nicht der Artikelbeschreibung entspricht, koennen Sie vom


Verkaeufer moeglicherweise verlangen


- dass dieser die Ware zuruecknimmt und einen Artikel nachliefert, der


der Artikelbeschreibung entspricht


- dass er die Ware zuruecknimmt und Ihnen den Kaufpreis erstattet oder


- dass er den Kaufpreis mindert und Ihnen den zuviel gezahlten Betrag


erstattet.


Es steht Ihnen grundsaetzlich frei, auf dem Rechtsweg die Einhaltung der


Vertragspflichten seitens des Verkaeufers zu bewirken.


Fuer mich ist es nicht moeglich zu beurteilen, ob die Ware der


Artikelbeschreibung entspricht, denn ich kann den Artikel nicht selbst


in Augenschein nehmen und bewerten.


Mein Tipp: Nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Handelspartner auf, am


besten telefonisch. Schildern Sie genau Ihre Erwartungen, bitten Sie


ihn, moegliche Diskrepanzen zu erklaeren und einen Loesungsvorschlag zu


machen.


Ich freue mich, wenn Ihnen diese Hinweisen dabei helfen, eine fuer beide


Partner akzeptable Loesung zu finden.


Mit freundlichen Gruessen


</i>

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