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von 3Dscrewer » Sa 23.08.14 10:16
Da sollte man mal schauen ob es da nicht ein Reparaturblech gibt, welches man über die schadhafte Stelle setzen kann.
Das Problem ist einfach, dass nachdem der Tüv das nun mal gesehen hat, er auch die Reparatur begutachten möchte. Das bedeutet, dass du da mit "ein paar Blechen" mit gutem Willen des Prüfers so gerade noch "mit unsachgerechter Reparatur" durch den Tüv kommst.
Anders sieht das aus, wenn man VOR dem Tüv repariert .... und dafür sorgt, das die Reparaturstelle nicht direkt als Neu auffällt. ;-)
Prinzipiell sollte man mit einer Topfbürste auf einem kleinen Flex, die Stelle mal großzügig sauber freilegen, um zu sehen wie weit das geht ....
Wenn alles pikobello vorbereitet ist, noch genügend Material(dicke) vorhanden ist und man gut hinkommt ist das Schweißen, mit Reparaturblech, eher Nebensache.
Ohne raustrennen der Stelle und geflutet mit Hohlraumversiegelung, kann das aus der Erfahrung locker 2 mal über den Tüv gehen, also noch mal 6 Jahre ...
bei einem Auto wo man weiß was man hat!!
Vielleicht mal auf MyHammer.de eine Anfrage stellen ... kostet ja nix.