Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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GizmotroniX
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von GizmotroniX » Do 17.10.02 20:31
Hoi!
Wenn ich so die Anbieter dieser Under-Car-Lights durchschau steht überall "Nur für Showzwecke im Bereich der STVO erlaubt". Was heisst das genau? Ich darf die dran haben aber unter der Fahrt ned einschalten? Wie wollen die das kontrollieren? Irgendwie blick ich da nicht ganz durch ... ihr vielleicht?
Ciao
Roland
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Viper
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Beitrag
von Viper » Do 17.10.02 20:35
moin,
Also du darfst solche dinger als "ausstiegshilfe" verwenden, d.h. die dürfen nur leuchten, wenn die tür auf ist und du stehst... naja, so hab ich es jedenfalls gelesen! wenn du sie während der fahrt an hast, dann ist es nicht erlaubt. aber ohne gewähr
mfg
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vulkanus
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von vulkanus » Do 17.10.02 21:34
>Also du darfst solche dinger als "ausstiegshilfe" verwenden, d.h. die dürfen nur leuchten, wenn die tür auf ist und du stehst... naja, so hab ich es jedenfalls gelesen! wenn du sie während der fahrt an hast, dann ist es nicht erlaubt. aber ohne gewähr
Wenn man also 150 fährt und mit 250 überholt wird siehts so aus als würde man stehen. Also dürften die Ausstiegshilfe leuchten *g*
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Martin
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von Martin » Do 17.10.02 21:37
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Viper
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von Viper » Do 17.10.02 22:15
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Viper
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von Viper » Do 17.10.02 22:44
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Tweezer
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von Tweezer » Do 17.10.02 22:55
Hi!
Bei uns in good old Austria wird dir das nicht typisiert.
sieht zwar cool aus, aber leider leider. momentan musst sowieso etwas aufpassen da gerne die prüfzüge von der landesreg unterwegs sind!
Thomas
>Hoi!
>Wenn ich so die Anbieter dieser Under-Car-Lights durchschau steht überall "Nur für Showzwecke im Bereich der STVO erlaubt". Was heisst das genau? Ich darf die dran haben aber unter der Fahrt ned einschalten? Wie wollen die das kontrollieren? Irgendwie blick ich da nicht ganz durch ... ihr vielleicht?
>Ciao
>Roland
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von GizmotroniX » Fr 18.10.02 09:58
Servus!
Ja mit sowas hab ich im Juli Bekanntschaft gemacht .. deswegen hab ich auch am Montag 72 Euro an die Bezirkshauptmannschaft überwiesen
Das mit dass nicht typisiert wird war mir eingentlich klar (bei dem peniblen Volk das da als TÜV Prüfer durch die Gegend läuft). Die Herren in Grün werdens ned merken solang du ned eingeschalten damit durch die Gegend fährst und wenn der Rest vom Auto typisiert ist ... holen sie dich dann trotzdem aufn Prüfzug? Das wär dann natürlich wieder ... schade. Mal sehen ...
Ciao
Roland
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106 Rallye
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von 106 Rallye » Sa 19.10.02 11:31
So weit ich weiß ist sie erlaubt, wenn sie sich nur beim öffnen der Türen zuschaltet. Mittlerweile bietet ja sogar BRABUS für MB so etwas an, das nennt sich dann Ausstiegsbeleuchtung (damit man nicht in den Schlamm tritt), ist weiß und befindet sich in der Seitenschürze. Wenn das ganze beim Fahren leuchtet (leuchten kann) ist es natürlich verboten - es sei denn, man macht die Tür auf... :-) - und blenden darfs natürlich nicht!