offtopic: Rücknahmepflicht und Geringfügigkeit wichtig!!!

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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dirk106
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offtopic: Rücknahmepflicht und Geringfügigkeit wichtig!!!

Beitrag von dirk106 » Fr 27.09.02 22:01

Hi Leute,


ich hab bei eBay ne Digicam verkauft und heute meldet sich der Käufer und sagt mir die Cam hätte nen Defekt, und zwar nen Pixelfehler. Ich hab gleich meine Fotos durchgesehen und nix gefunden. Ich hab ihm mal ein Foto geschickt. Er hats mir ca 5 fach vergrößert zurückgeschickt und die Stelle markiert. Ich hab meinen Augen nicht getraut, da ist !!!ein!!! Pixel von 2,1Mios grün. Er würde angeblich DIN-A4 Ausdrucke machen und es würde ihn stören; DIN-A4 mit 2,1Mio Pixel, daß ich nicht lache! Ich habs auch mal ausgedruckt und der Punkt war beachtliche 0,3mm groß! Auf 10*15 Größe, wofür die Kamera ja eigentlich gedacht ist, ist nix zu sehen! Ich nen sowas HAARSPALTEREI! Jetzt meie Frage: Muß ich die blöde Cam zurücknehmen, oder gibts sowas wie Geringfügigkeit? Wenn ich nen Gebrauchtwagen kauf und nachher ne 5mm Beule in der Tür entdecke, kann ich ja auch nicht das Auto zurückgeben! Ich bin dankbar für jede Antwort!!!!!!!!!


Mfg Dirk

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blueGod
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re: offtopic: Rücknahmepflicht und Geringfügigkeit wichtig!!!

Beitrag von blueGod » Fr 27.09.02 22:55

Hmm, du das ist eine sehr gute Frage... also spontan würde ich dazu sagen, dass du als Verkäufer dafür Sorge zu tragen hast das dein Produkt welches du verkaufen möchtest (wenn nicht zuvor anders im Verkaufstext beschrieben) einwandfrei funktioniert! Allerdings weiss ich von einer Regelung, die Vorsieht, dass eine bestimmte Anzahl an Pixelfehlern (ich glaube bei Notebooks) zur Toleranz gehören... wenn eben diese Regelung auch bei Digitalkameras greifen würde dann wäre dieser Fehler also noch im Toleranzrahmen und du müsstest die Kamera nicht ersetzen.


Da ich mich mit der Sache aber nicht 100%ig auskenne würde ich dir vorschlagen dich bei einem Anwalt zu erkundigen der auf Internet-Recht spezialisiert ist oder eventuell mal bei ebay nachzufragen, vielleicht können die dir in der Richtung auch weiterhelfen.


Eine Alternative dazu wäre halt das du dem Käufer eine Minderung des Preises anbietest oder du die Kamera wieder zurücknimmst und sie erneut unter der Erwähnung des kleinen Pixelfehlers bei ebay reinstellst.


In diesem Sinne


Greetz Pascal

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ganz spontan...

Beitrag von obelix » Sa 28.09.02 00:27

würde ich sagen, er hat eben von privat und gebraucht gekauft, du hast keine gewährleistungsverpflichtung.


bei meinem tft ist laut garantieheft eine gewisse anzahl pixelfehler statthaft.


wurde ja auch schon gesagt.





ich würde ihm antworten, dss dieser fehler bei dir nie aufgefallen ist und du die kamera nicht zurücknimmst.


allerdings: mit der auflösung kannst du normalerweise schon a4 drucken. wird ja sogar damit geworben.


ist die frage, ob nicht andere cams noch mehr fehler aufweisen. bei meiner mit 1,3 mio. hab ich noch nix entdecken können, hab allerdings auch nicht danach gesucht:-)))


zur not kannst j mal die hotline deines herstellers anrufen und nachfragen, ob die dafür richtlinien haben...


gruss


obelix

Holger
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re: offtopic: Rücknahmepflicht und Geringfügigkeit wichtig!!!

Beitrag von Holger » Sa 28.09.02 00:44

ganz in kürze, weil ich ins bett will, aber genug recht studiert hab : er braucht gar nix machen !


>Hmm, du das ist eine sehr gute Frage... also spontan würde ich dazu sagen, dass du als Verkäufer dafür Sorge zu tragen hast das dein Produkt welches du verkaufen möchtest (wenn nicht zuvor anders im Verkaufstext beschrieben) einwandfrei funktioniert! Allerdings weiss ich von einer Regelung, die Vorsieht, dass eine bestimmte Anzahl an Pixelfehlern (ich glaube bei Notebooks) zur Toleranz gehören... wenn eben diese Regelung auch bei Digitalkameras greifen würde dann wäre dieser Fehler also noch im Toleranzrahmen und du müsstest die Kamera nicht ersetzen.


>Da ich mich mit der Sache aber nicht 100%ig auskenne würde ich dir vorschlagen dich bei einem Anwalt zu erkundigen der auf Internet-Recht spezialisiert ist oder eventuell mal bei ebay nachzufragen, vielleicht können die dir in der Richtung auch weiterhelfen.


>Eine Alternative dazu wäre halt das du dem Käufer eine Minderung des Preises anbietest oder du die Kamera wieder zurücknimmst und sie erneut unter der Erwähnung des kleinen Pixelfehlers bei ebay reinstellst.


>In diesem Sinne


>Greetz Pascal

MORPHUS
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re: ganz spontan...

Beitrag von MORPHUS » Sa 28.09.02 10:31

Hi,


stimm dem Beitrag von Obelix zu ,das du da keine Gewährleistungsverpflichtung


hast ,da :


1.du keinen schwerwiegenden Fehler verwschwiegen hast


2.mögliche zu erwartende Pixelfehler einer gewissen Tolleranz unterliegen ,


das der Fehler erst bei DIN A4 ausdrucken sichtbar wird deutet doch schon


auf den Tolleranzbereich hin , denn für "vernünftige" DIN A4 Ausdrucke


bedarf es schon minimum 3 MP und mehr !


mein Tip ,geh doch mal auf www.digitalkamera.de , dort findest du mit Sicherheit alle Antworten und vor allem ein vernünftiges Datenblatt zur Cam ,womit du begründen kannst warum eine Gewährleistungsrücknahme für dich nicht in Frage kommt.


gruß MORPHUS





>würde ich sagen, er hat eben von privat und gebraucht gekauft, du hast keine gewährleistungsverpflichtung.


>bei meinem tft ist laut garantieheft eine gewisse anzahl pixelfehler statthaft.


>wurde ja auch schon gesagt.


>


>ich würde ihm antworten, dss dieser fehler bei dir nie aufgefallen ist und du die kamera nicht zurücknimmst.


>allerdings: mit der auflösung kannst du normalerweise schon a4 drucken. wird ja sogar damit geworben.


>ist die frage, ob nicht andere cams noch mehr fehler aufweisen. bei meiner mit 1,3 mio. hab ich noch nix entdecken können, hab allerdings auch nicht danach gesucht:-)))


>zur not kannst j mal die hotline deines herstellers anrufen und nachfragen, ob die dafür richtlinien haben...


>gruss


>obelix

dirk106
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re: offtopic: Rücknahmepflicht und Geringfügigkeit wichtig!!!

Beitrag von dirk106 » Sa 28.09.02 11:56

Hi,


kennst du dich genauer mit dem "Recht" aus? Und du meinst, ich müßte sie nicht zurücknehmen? Gibts das vielleicht auch schriftlich?


Mfg Dirk

dirk106
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re: ganz spontan...

Beitrag von dirk106 » Sa 28.09.02 21:14

Danke für die Tipps! Da sieht man mal wieder: "Hier werden sie echt geholfen!" *ggg*


Mfg Dirk

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