Eintragung Alufelgen

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
Benutzeravatar
aleex42
Kanaldeckelumfahrer
Beiträge: 187
Registriert: Di 26.04.11 00:15
Postleitzahl: 90475
Land: Deutschland
Wohnort: Nürnberg

Eintragung Alufelgen

Beitrag von aleex42 » Sa 18.02.12 20:34

Hallo,

ich fahre einen Peugeot 206 (1.4l, Baujahr 2000) - Serienbereifung ist 175/65 R14 auf Stahlfelgen.

Für meine Sommerreifen habe ich nun 195/50 R15 auf Alufelgen inkl. ABE in denen auch mein 206er aufgeführt ist.

Im Fahrzeugschein sind generell nur 13" Felgen eingetragen (welche weiß ich nun nicht auswendig, aber vermutlich auch egal).

Muss ich meine Aluflegen nun eintragen lassen, oder geht das ohne da die ABE ja passt,
und der 206er mitlerweilen ja auch mit 15" Serienbereifung ausgeliefert wurde.

Danke schonmal,

Gruß
Alex

Benutzeravatar
freeeak
Rettungswagenüberholer
Beiträge: 4496
Registriert: Fr 28.05.10 19:31
Postleitzahl: 72135
Land: Deutschland
Wohnort: Steinenbronn

Re: Eintragung Alufelgen

Beitrag von freeeak » Sa 18.02.12 21:04

Was steht denn in der Abe drin?
Normal reicht mitführen von der Abe,es sei denn es steht drin das die abgenommen werden müssen.

Die Abe gilt nur für den serienzustand.hast n Fahrwerk oder Spurplatten etc verbaut muss das abgenommen und eingetragen werden.
Bist ungeschickt, hast linke Hände?

Läufst gegen Türen und auch Wände?

Kannst nicht schrauben und nicht lenken?
...
Hast auch Probleme mit dem Denken?

Kriegst nicht mal deine Schuhe zu?

Du bist ein Mann für A.T.U.

Benutzeravatar
aleex42
Kanaldeckelumfahrer
Beiträge: 187
Registriert: Di 26.04.11 00:15
Postleitzahl: 90475
Land: Deutschland
Wohnort: Nürnberg

Re: Eintragung Alufelgen

Beitrag von aleex42 » Sa 18.02.12 21:08

Hallo,

ne Fahrwerk und alles noch Serie - in der ABE steht nix von Abnahme drin!

Benutzeravatar
StefanPK
STVO-Fan
Beiträge: 7
Registriert: Fr 17.02.12 15:45
Postleitzahl: 51399
Land: Deutschland
Wohnort: Burscheid

Re: Eintragung Alufelgen

Beitrag von StefanPK » Sa 18.02.12 22:52

KBA-Nummer auf der Felge sichtbar? Dann brauchst du sie nicht eintragen zu lassen.
"Wenn du Gott siehst, musst du bremsen!"
Kevin Schwantz

Benutzeravatar
obelix
Administrator
Beiträge: 19431
Registriert: Mi 21.03.01 00:00
Postleitzahl: 71640
Land: Deutschland
Wohnort: Ludwigsburg
Kontaktdaten:

Re: Eintragung Alufelgen

Beitrag von obelix » So 19.02.12 11:55

erst mal - hast du ne abe der ein tüv-gutachten?
viele verwechseln das nämlich.

isses ne abe, steht genau drin, für welches fahrzeug die gilt.
wenn deiner dabei ist - freuen und fahren.
steht deiner ned dabei - eintragen lassen.

isses ein tüv-gutachten - immer eintragen.

gruss

obelix
VF34H5FWC9S197117

Benutzeravatar
aleex42
Kanaldeckelumfahrer
Beiträge: 187
Registriert: Di 26.04.11 00:15
Postleitzahl: 90475
Land: Deutschland
Wohnort: Nürnberg

Re: Eintragung Alufelgen

Beitrag von aleex42 » So 19.02.12 14:38

"Gutachten zur ABE Nr. XY nach Paragraph 22 StVZO"

Das ganze ist ein 12-Seitiges Dokument - erste Seite geht's um die genaue Beschreibung der Felge, dann kommt ne lange Liste an Fahrzeugen, und am Ende noch diverse Anmerkungen dazu

captainhook
Radarfallenwinker
Beiträge: 39
Registriert: Do 29.04.10 12:06
Postleitzahl: 01159
Land: Deutschland

Re: Eintragung Alufelgen

Beitrag von captainhook » So 19.02.12 18:31

muss abgenommen und eingetragen werden ;)

Benutzeravatar
freeeak
Rettungswagenüberholer
Beiträge: 4496
Registriert: Fr 28.05.10 19:31
Postleitzahl: 72135
Land: Deutschland
Wohnort: Steinenbronn

Re: Eintragung Alufelgen

Beitrag von freeeak » So 19.02.12 18:37

einfach mal zum tüv fahren mit dem papier und nachfragen...die werden dir dann schon das richtige sagen.
bzw anrufen hilft meißtens auch weiter.

aber wenn ich das oben so lese...muss eingetragen werden.

§22 Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile

(1) Die Betriebserlaubnis kann auch gesondert für Teile von Fahrzeugen erteilt werden, wenn der Teil eine technische Einheit bildet, die im Erlaubnisverfahren selbständig behandelt werden kann. Dürfen die Teile nur an Fahrzeugen bestimmter Art, eines bestimmten Typs oder nur bei einer bestimmten Art des Ein- oder Anbaus verwendet werden, ist die Betriebserlaubnis dahingehend zu beschränken. Die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis kann davon abhängig gemacht werden, daß der Ein- oder Anbau abgenommen worden ist. Die Abnahme ist von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder von einem Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb durchführen zu lassen. In den Fällen des Satzes 3 ist durch die abnehmende Stelle nach Satz 4 auf dem Nachweis (§ 19 Abs. 4 Satz 1) darüber der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau unter Angabe des Fahrzeugherstellers und -typs sowie der Fahrzeug-Identifizierungsnummer zu bestätigen.

(2) Für das Verfahren gelten die Vorschriften über die Erteilung der Betriebserlaubnis für Fahrzeuge entsprechend. Bei reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Teilen ist sinngemäß nach § 20 zu verfahren; der Inhaber einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile hat durch Anbringung des ihm vorgeschriebenen Typzeichens auf jedem dem Typ entsprechenden Teil dessen Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ zu bestätigen. Außerdem hat er jedem gefertigten Teil einen Abdruck oder eine Ablichtung der Betriebserlaubnis oder den Auszug davon und gegebenenfalls den Nachweis darüber (§ 19 Abs. 4 Satz 1) beizufügen. Bei Fahrzeugteilen, die nicht zu einem genehmigten Typ gehören, ist nach § 21 zu verfahren; das Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr ist, falls es sich nicht gegen die Erteilung der Betriebserlaubnis ausspricht, in den Fahrzeugschein einzutragen, wenn der Teil an einem bestimmten zulassungspflichtigen Fahrzeug an- oder eingebaut werden soll. Unter dem Gutachten hat die Zulassungsstelle gegebenenfalls einzutragen:

"Betriebserlaubnis erteilt".

Der gleiche Vermerk ist unter kurzer Bezeichnung des genehmigten Teils in dem nach § 4 Abs. 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung mitzuführenden oder aufzubewahrenden Nachweis und in dem Anhängerverzeichnis, sofern ein solches ausgestellt worden ist, einzutragen.

(3) Anstelle einer Betriebserlaubnis nach Absatz 1 können auch Teile zum nachträglichen An- oder Einbau (§ 19 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe b oder Nr. 3) im Rahmen einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug oder eines Nachtrags dazu (§ 20) genehmigt werden; die Absätze 1, 2 Satz 2 und 3 gelten entsprechend. Der Nachtrag kann sich insoweit auch auf Fahrzeuge erstrecken, die vor Genehmigung des Antrags hergestellt worden sind.
Bist ungeschickt, hast linke Hände?

Läufst gegen Türen und auch Wände?

Kannst nicht schrauben und nicht lenken?
...
Hast auch Probleme mit dem Denken?

Kriegst nicht mal deine Schuhe zu?

Du bist ein Mann für A.T.U.

Benutzeravatar
aleex42
Kanaldeckelumfahrer
Beiträge: 187
Registriert: Di 26.04.11 00:15
Postleitzahl: 90475
Land: Deutschland
Wohnort: Nürnberg

Re: Eintragung Alufelgen

Beitrag von aleex42 » Mo 20.02.12 10:20

Ah, Update: es gibt zu dem "Anhang" da noch die richtige ABE, hier die beiden Links:


http://www.alutec.de/alutec/abe_tuev_gu ... 65_ABE.pdf

http://www.alutec.de/alutec/abe_tuev_gu ... 5_65,1.pdf

(wobei ich nun nicht auswendig weiß, ob ET 15 oder 25, liegt aber beides da am Server)

Damit sollte das ja passen oder?

Antworten