206driver hat geschrieben:Das gilt bei Modellen mit dem 120tkm Intervall aber nur für den ersten Wechsel. Zudem muss es ein ''deutsches'' Fahrzeug sein.
Hallo,
ich lese hier in letzter Zeit immer häufiger von "nur der erste Wechsel ist kostenlos..." oder ähnlichen Aussagen über die Kostenübernahme des FAP-Wechsel im Rahmen einer Wartung.....
Jetzt nochmal der (meiner Meinung nach immer noch gültige) Stand der Dinge:
Peugeot übernimmt im Rahmen des vorgesehenen Wechselintervalls die Kosten für einen Austausch-FAP, das Befestigungsmaterial wie Schrauben, Muttern, Auspuffschellen, Dichtung sowie den Lohn, der für den Wechsel fällig wird. Ebenso werden die Kosten der Initialisierung des Steuergerätes, die nach einem Wechsel des FAP zwingend erforderlich ist, von Peugeot übernommen.
Der Kunde muss bezahlen:
1. Additiv. Und zwar maximal 3 Liter. Wer kraftstoffsparend (so wie ich

) unterwegs ist, kann auch mit 2 Litern auskommen.
2. Arbeitslohn für das Auffüllen des Additivs.
Nur diese beiden Dinge dürfen dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
Jetzt kommen die Einschränkungen...
1. Das Fahrzeug muss in Deutschland zugelassen sein.
2. Das Fahrzeug muss über einen deutschen Peugeot-Händler ausgeliefert worden sein.
3. Das Fahrzeug muss spätestens am 27.02.2007 erstmalig zugelassen worden sein.
Alle Fahrzeuge, die Punkt 1 und 2 erfüllen, aber am 28.02.2007 oder später erstmalig zugelassen wurden, kommen nicht für eine Kostenübernahme (auch nicht teilweise) in Betracht. Ab diesem Datum trägt der Kunde sämtliche Kosten, die den FAP betreffen, selbst.
Falls zwischen den Wechselintervallen ein FAP ausgetauscht werden muss, z.B. hervorgerufen durch eine Fehlfunktion des Additivsystems oder Verbrennungsrückstände von nicht zugelassenem Motoröl, übernimmt Peugeot ebenfalls keinerlei Kosten.
Gruß Martin