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Doch. Das wäre genauso ein Folgeschaden beim Fahren auf Straßen wie heiße Bremsscheibe und Spritzwasser, auch hier müsste nachgewiesen werden das der Stein Absichtlich rein gegeben wurde. Nicht wahr?CaliforniaPug hat geschrieben: Hier schaut das aber ein bisschen anders aus: wir sprechen ja nicht von einem Mangel, der schon bei Auslieferung vorhanden war (ich denke nicht, dass man mit einem Fremdkörper zwischen Scheibe und Belag 4000km kommt). Das Steinchen hat sich da wohl einfach reingeklemmt, sowas kommt halt vor. Ärgerlich, aber nicht von Peugeot oder gar vom Händler zu verantworten. Klar, der Händler wäre in der Beweispflicht, aber ich denke nicht, dass das ein großes Problem wird das nachzuweisen. Dabei geht es garnicht um unsachgemäße Handhabung, von daher ist das Beispiel mit dem Vogel so falsch nicht.
Was anderes wäre es, wenn die Bremse insofern falsch montiert gewesen wäre, dass es zwangsläufig so kommen musste, dass da ein Fremdkörper eindringen kann.
Vincenzo hat geschrieben:Herstellergewährleistung und Neuwagengarantie kann man bei jedem Vertragshändler erhalten. Guten Willen und Kundenorientiertes Verhalten offenbar nicht. Würde nicht die Marke sondern die Werkstatt wechseln.
Ich hab jetzt mal angenommen, dass das mit dem Fremdkörper unstrittig ist, falls nicht, ist dein Einwand nicht unberechtigt.Aron hat geschrieben: Doch. Das wäre genauso ein Folgeschaden beim Fahren auf Straßen wie heiße Bremsscheibe und Spritzwasser, auch hier müsste nachgewiesen werden das der Stein Absichtlich rein gegeben wurde. Nicht wahr?
Das mit dem Mangel ist also fraglich, zudem ein Händler vielleicht sagt das es durch einen Fremdkörper kommen kann, was er gar nicht aussagen kann, ist ja schließlich kein Gutachter. Also hier greift wieder die Beweispflicht des Herstellers. Also so eine Aussage kann man getrost vergessen, da sie nicht aussagekräftig ist, grundsätzlich muss der Händler mit Pug abklären wie zu verfahren ist und dann schickt er die Teile Garantieüblich ein, die Franzosen gucken dann gelegentlich woran es lag.
Woher will man also ausschließen das nicht ein Gußfehler wie Lunker, Gießbehälterdreck oder sonstwas in der Scheibe war? Wie gesagt, klarer Fall, Beweispflicht liegt bei Peugeot und nicht bei der Spekulation eines Peugeotvertreters (Händlers). Mehr als Spekulation ist so eine Aussage nicht.