Bodykit bekomme ich nicht eingetragen. HILFE!!!!

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
Wagi78

Re: Bodykit bekomme ich nicht eingetragen. HILFE!!!!

Beitrag von Wagi78 » Sa 27.06.09 15:54

Sag mal hast du das silberne Coupe´, QP-406 ?

Wenn ja, reiß bitte das Bodykit runter, das sieht echt schrecklich aus ! :)

Ansonsten spreche mal mit dem Thorsten, von Concept Felgen Veredelung, Crangerstr. 265 a
45891 Gelsenkirchen Telefon: 0209-778802, vielleicht kann der dir weiterhelfen.

Fahr am besten dort mal vorbei.

Gruß Daniel

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peugeot205winner
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re

Beitrag von peugeot205winner » Sa 27.06.09 16:53

tüv ja
küs durfte es bei unseren stormschürzen nimmer
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sascha85
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Re: Bodykit bekomme ich nicht eingetragen. HILFE!!!!

Beitrag von sascha85 » Sa 27.06.09 17:58

Ja ist der QP 406 :D
Danke für die vielen Tips. Also zu GTÜ etc. kann ich nur sagen dass meines Wissens nach nur der TÜV in den alten Bundesländern nach §21 also halt Materialgutachten eintragen darf. Habe ja jetzt auf jeden Fall schonmal ne Menge Nummern wo ich mich durch telefonieren kann. Weiß einer von euch vieleicht ob die Abschleppöse am Heck grundsätzlich zugänglich sein muss? Der Prüfer wo ich heute war und der einzige der mich nicht direkt vom Hof gejagt hat, sagte wenn ich die Abschleppöse zugänglich mache trägt er mir zumindest das Heck ein.

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Re: Bodykit bekomme ich nicht eingetragen. HILFE!!!!

Beitrag von ScoopyDoo » Sa 27.06.09 21:04

ich habs bei mir weg,.... es muss die möglichkeit gegeben sein, dass dein auto bei ner panne abgeschleppt werden kann...jedoch kann keiner von dir verlangen dass du jemanden abschleppen können musst.

wie gesagt, bei mir wurd die klappe zugeschweißt und bis jetzt hat noch kein tüver was dagegen gesagt...btw... das mit dem keiner kann verlangen usw hat mir selbst n tüv-prüfer gesagt.

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Beitrag von peugeot205winner » Sa 27.06.09 21:30

wir haben bei unserem winner die abschlepp öse umgebördelt. zum glück nicht entfernt, damit hatte der tüvprüfer beim letzten tüv kein problem ,
wenn man sie aber ganz entfernt, da gibts problem sagte der tüv beim eintragen unser storm
wegen deiner frontschürze kann ich dir nur den tip geben es einfach immer wieder wo anders zu versuchen, einer trägt sie dir aschon ein :-)),
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Re: Bodykit bekomme ich nicht eingetragen. HILFE!!!!

Beitrag von ScoopyDoo » Sa 27.06.09 21:34

ei theoretisch isses bei mir auch noch möglich jemanden zu schleppen...ich müsste "nur" die heckschürze abbauen ^^ , die gewindebüchse und so is ja auch noch alles dran, es wurde rein nur die plastik klappe zugeschweißt

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Re: Bodykit bekomme ich nicht eingetragen. HILFE!!!!

Beitrag von Frank309 » So 28.06.09 11:52

Die vordere Öse ist Pflicht, die hintere auch solange eine Anhängelast im Schein eingetragen ist.

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Re: Bodykit bekomme ich nicht eingetragen. HILFE!!!!

Beitrag von obelix » So 28.06.09 12:01

Frank309 hat geschrieben:Die vordere Öse ist Pflicht, die hintere auch solange eine Anhängelast im Schein eingetragen ist.
hi.

wo hast du diese info her? lt. stvzo ist die hintere pflicht, richtig. aber ich finde nix wo diese einschränkung dokumentiert ist. hast du da ne quellenangabe?

gruss

obelix
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Re: Bodykit bekomme ich nicht eingetragen. HILFE!!!!

Beitrag von ScoopyDoo » So 28.06.09 14:17

aber warum ?!

wasn das bitte fürn quatsch (in meinen augen zumindest) ?! ich hab weder ne anhängerkupplung -bzgl anhängelast- noch die verpflichtung jemanden, der ne panne hat abschleppen zu müssen !

davon ma abgesehen dasses ja mitlerweile sowieso heißt dass man die autos nimma großartig schleppen soll, wegem kat und bla und keks.

dass vorne die öse dran sein muss,... da stimm ich euch vollkommen zu, wenn panne, dass die gelben engel und Co die kiste auf die ladefläche bekommen, aber hinten ?! .... ich weis net recht ich weis net recht.

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Re: Bodykit bekomme ich nicht eingetragen. HILFE!!!!

Beitrag von Frank309 » So 28.06.09 19:56

StVZO:

§ 43 Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen.

(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. An selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern darf diese Einrichtung hinten angeordnet sein.


:belehr: :floet:

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