muss der abschlepphaken zuglänglich sein?

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
peugeotdriver
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muss der abschlepphaken zuglänglich sein?

Beitrag von peugeotdriver » Sa 18.10.08 17:23

moin, hab meine frontschürze komplett gecleant, bis ein kumpel kam und meinte das der abschlepphaken immer zugänglich sein muss? hat er da mit seiner aussage recht und bekomme daher die schürze nicht eingetragen?

hippedippe
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Re: muss der abschlepphaken zuglänglich sein?

Beitrag von hippedippe » Sa 18.10.08 17:35

klar würde zumindestens mal eine klappe davor machen

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Re: muss der abschlepphaken zuglänglich sein?

Beitrag von Shingalana » Sa 18.10.08 17:49

Muss zugänglich sein :!:
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Gentry_Ba
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Re: muss der abschlepphaken zuglänglich sein?

Beitrag von Gentry_Ba » Sa 18.10.08 22:50

ích frag mich teilweise wirklich, wie weit bei einigen "tuning"massnahmen gedacht wird... *ggg*
was bitte bringts mir, wenn ich den abschlepphaken wegcleane, und anschliessend irgendwo liegen bleibe???

grüsse und nix für ungut,
matthias
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Re: muss der abschlepphaken zuglänglich sein?

Beitrag von Stoppi » So 19.10.08 08:12

Gentry_Ba hat geschrieben:ích frag mich teilweise wirklich, wie weit bei einigen "tuning"massnahmen gedacht wird... *ggg*
was bitte bringts mir, wenn ich den abschlepphaken wegcleane, und anschliessend irgendwo liegen bleibe???

grüsse und nix für ungut,
matthias
...zumindest sollte man dann für ERSATZ sorgen, z.B. mit einem SCHRAUBBAREN Schlepphaken. :lach:

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Re: muss der abschlepphaken zuglänglich sein?

Beitrag von Troubadix » So 19.10.08 08:33

Gentry_Ba hat geschrieben: was bitte bringts mir, wenn ich den abschlepphaken wegcleane, und anschliessend irgendwo liegen bleibe???

grüsse und nix für ungut,
matthias
meiner fiel einem unfall vom vorbesitzer zum opfer, hab bisher 3 mal tüv ohne probleme gemacht, wenn ich abgeschleppt werden muss schraube ich die schürze ab und gehe an die zurröse vorne rechts.

bin schneller im abbauen als mein leidgeprüfter cousin mit dem auto da ist, und wenn ich mal einen unfall haben sollte dürfte sich der abbau schon von alleine erledigt haben.

ok ich gestehe nicht die ideal lösung und auch nicht STVZO konvorm, aber bisher fehlte mir die motivation es zu ändern.


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Re: muss der abschlepphaken zuglänglich sein?

Beitrag von abralon » So 19.10.08 09:36

braucht nicht vorhanden sein. Sonst würde der TUV auch nach den schraubbaren sehen.

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Re: muss der abschlepphaken zuglänglich sein?

Beitrag von Tweety205 » So 19.10.08 09:59

Also wenn ich mir die Antworten hier so ansehe, würde ich sagen das kommt auf den TÜV an. Denn bei meinem Freund hat der Prüfer darauf bestanden wenigstens eine Klappe zu lassen wo ein schraubbarer Haken rein kann.
Ich würde dir empfehlen einfach mal beim TÜV nach zu fragen
Bye Tweety

Fahr nie schneller als dein PUG es verträgt :autospiel:

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Re: muss der abschlepphaken zuglänglich sein?

Beitrag von obelix » So 19.10.08 11:07

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§43 Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen

(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. An selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern darf diese Einrichtung hinten angeordnet sein.


in verbindung mit dem grundsatz, dass alle einrichtungen am kfz ständig betriebsfertig oder leicht betriebsfertig zu mchen sein müen dürfte die frage damit beantwortet sein:-)

leicht betriebsfertig zu machen bedeutet, ohne werkzeug, ohne spezieles werkzeug und ohne nennenserten zeitaufwand.

ich habe auch hinten die öse wggecleant. streng genommen nicht erlaubt. allerdings kann mich auch niemand dazu zwingen, andere abzuschleppen, schon gar nicht mit so einer windigen blechlasche die sich bein anguggn scho verbiegt.
das argument mit "aus dem graben ziehen" kann ich mit "an der hinterachse festmachen" entkräften. aber an der front würde ich nie auf den gedanken kommen. man hat immer das risiko, mal liegen zu bleiben und dann steht man dumm da.

gruss

obelix
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Re: muss der abschlepphaken zuglänglich sein?

Beitrag von Gelbphasenbremser » So 19.10.08 14:56

Mein Fahrzeug kann man weder vorne noch hinten abschleppen. Alles ist eingetragen. Vielleicht war das aber auch bei mir so einfach, weil ich einen Automatik fahre.
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