Xenon Nachrüstung doch legal

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
Antworten
Benutzeravatar
gobo206
AufGelbbremser
Beiträge: 2898
Registriert: Mo 04.11.02 00:00
Land: Deutschland
Wohnort: Bonn
Kontaktdaten:

Xenon Nachrüstung doch legal

Beitrag von gobo206 » Mi 07.11.07 21:07

Zwar nur als Fernlicht/Nebler aber ist ja schon etwas
Klick mich

Scheint ja an nem Peugeot montiert zu sein

Benutzeravatar
peugeot205winner
Staudrängler
Beiträge: 3356
Registriert: Mi 22.08.07 19:22
Postleitzahl: 96465
Land: Deutschland
Wohnort: neustadt bei coburg

re

Beitrag von peugeot205winner » Mi 07.11.07 21:15

ja die hab ich auch schon einpaarmal an autos gesehen :floet: :floet: :floet: :floet:
wer hat interesse an der re union des alten oberfranken weiten france -power clubs

Bild

Fahr nie schneller als dein PUG es verträgt :autospiel:

Björn 307HDI
Lenkradbeißer
Beiträge: 284
Registriert: Mo 17.03.03 00:00
Land: Deutschland
Wohnort: Oppenau bzw Freiburg
Kontaktdaten:

Re: Xenon Nachrüstung doch legal

Beitrag von Björn 307HDI » Mi 07.11.07 21:21

auf dem Pic auf der Seite sogar in einem 307 eingebaut mit diesen Spezial-Nachrüst-Einbauhaltern für die Frontschürze

Aron
Forums Opi
Beiträge: 12419
Registriert: Mi 21.03.01 00:00

Re: Xenon Nachrüstung doch legal

Beitrag von Aron » Mi 07.11.07 21:38

gobo206 hat geschrieben: Scheint ja an nem Peugeot montiert zu sein
Gibts seit längeren, ganz normal, das liegt daran das bei Fernscheinwerfern keine dynamische LWR vorhanden sein muss und die Blendung nach oben spielt auch keine Rolle (SRA).
LKW Fahrer rüsten die Dinger bestimmt seit 5 Jahren oder mehr nach.

Aber die Lebensdauer ist sehr fraglich, wenn ich an meine D2R denke oder meine jetzigen D1S.... Wenn das Abblendlicht am Tag 2-3x eingeschalten wird sind die Brenner nach 1-2 Jahren verbraucht.

Nur weil so gern mit der Lebensdauer geworben wird... Die Brenndauer ist fürs durchgängige brennen gedacht, die Einschaltvorgänge, besonders bei warmen Brenner sind tödlich. Also stelle ich mal besonders ne lange Freunde an Fernscheinwerfern echt in Frage.
Bei Bixenon schaltet man elektromagnetisch die ganze Optik um, so das der Brenner beim Auf und Abblenden nicht aus/eingeschalten werden muss.

Ach ja, das sind keine Nebelscheinwerfer :!: Fernscheinwerfer leuchten alles aus und eben nur dann wenn die blaue Signallampe im Ki leuchtet, die Nebler gehen auch beim Gegenverkehr und haben ne hell/dunkel Abgrenzung. Da gelten die gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie für Abblendlicht.

guzzi97
Radarfallenwinker
Beiträge: 40
Registriert: Mo 03.09.07 15:09
Land: Deutschland
Kontaktdaten:

Re: Xenon Nachrüstung doch legal

Beitrag von guzzi97 » Do 08.11.07 14:53

Hi,
generell gilt, für Xenon-Nahcrüstungen sind nur möglich sofern die Dinger auch
tatsächlich eine ABE bzw. TÜV-Gutachten haben.

Denn beim einbau müssen zusätzliche Dinge, wie z.b. ne Scheinwerferreinigugnsanlage
vorhanden bzw. nachgerüstet werden.

Die "legalen" sätze bieten, Bosch, Hella, etc. an.....

Viel Erfolg.
*..Aerodynamik ist was für Leute die keine Motoren bauen können..* [Enzo Ferrari]

Benutzeravatar
gobo206
AufGelbbremser
Beiträge: 2898
Registriert: Mo 04.11.02 00:00
Land: Deutschland
Wohnort: Bonn
Kontaktdaten:

Re: Xenon Nachrüstung doch legal

Beitrag von gobo206 » Do 08.11.07 15:11

guzzi97 hat geschrieben: Denn beim einbau müssen zusätzliche Dinge, wie z.b. ne Scheinwerferreinigugnsanlage
vorhanden bzw. nachgerüstet werden.
Dies gilt aber auch nur wenn die Scheinwerfer auch für Temperaturen von Xenonbrennern ausgelegt sind und zudem nur fürs Abblendlicht

Die hier geposteten gelten nur als Fernlicht

daher keine automat. LWR und Reinigungsanlage nötig

Aron
Forums Opi
Beiträge: 12419
Registriert: Mi 21.03.01 00:00

Re: Xenon Nachrüstung doch legal

Beitrag von Aron » Fr 09.11.07 00:17

gobo206 hat geschrieben: Dies gilt aber auch nur wenn die Scheinwerfer auch für Temperaturen von Xenonbrennern ausgelegt sind
Nöö, wozu? Nen Xenonbrenner hat eine elektronische Leistung von 35W und durch den hohen Wirkungsgrad erzeugt der etwa nur 25W Wärme. Eine normale Halogenlampe erzeugt durch die höhere elektronische Leistung und ca 5% Wirkungsgrad etwa das doppelte an Wärme.

Es geht viel eher um die Blendung nach oben, bei Xenon mir Reflektoren ist das Chrom z.B. dicker und die Oberfläche glatter, auch der 15° Kegel für den Straßenrand (Beifahrerseite) ist etwas anders dimensioniert.
Das ganze optische Konzept ist anders ausgelegt.

Vom Brennpunkt von nem Scheinwerfer der für einen 5mm und 0,8mm großen Leuchtfaden und einer 7mm Durchmesser fassenden leuchtenden Plasmakugel reden wir mal gar nicht. :zwinker:

Benutzeravatar
gobo206
AufGelbbremser
Beiträge: 2898
Registriert: Mo 04.11.02 00:00
Land: Deutschland
Wohnort: Bonn
Kontaktdaten:

Re: Xenon Nachrüstung doch legal

Beitrag von gobo206 » Fr 09.11.07 07:43

OK..Danke für die Aufklärung...
Wie schaut es dann mit SW mit DE1 Linse...die wären dann problemlos einsetzbar für Xenonbrenner?
Oder sind deren Brennpunkte etc ebenfalls auf Glühfäden ausgelegt?

Denn es gibt ja Nachrüstbirnen (Philips meine ich), welche explizit für Reflektor oder für DE1
ausgelegt sind....

Aron
Forums Opi
Beiträge: 12419
Registriert: Mi 21.03.01 00:00

Re: Xenon Nachrüstung doch legal

Beitrag von Aron » Fr 09.11.07 09:57

gobo206 hat geschrieben: Denn es gibt ja Nachrüstbirnen (Philips meine ich), welche explizit für Reflektor oder für DE1
ausgelegt sind....
Es gibt Xenonbrenner für Direktparabolscheinwerfer und Elipsuid, bei Elipsuid ist ja auch ein Hohlspiegel hinter der Linse... Bei den Direktparabol sind die Brenner an einigen Stellen zwecks weniger Blendung beschichtet, neben dem anderen Reflektor.

Aber weiter möcht ich die Untrerschiede nicht erläutern (nicht mehr), da gibts schon zu viel Material.

guzzi97
Radarfallenwinker
Beiträge: 40
Registriert: Mo 03.09.07 15:09
Land: Deutschland
Kontaktdaten:

Re: Xenon Nachrüstung doch legal

Beitrag von guzzi97 » Mo 12.11.07 08:30

gobo206 hat geschrieben:
guzzi97 hat geschrieben: Denn beim einbau müssen zusätzliche Dinge, wie z.b. ne Scheinwerferreinigugnsanlage
vorhanden bzw. nachgerüstet werden.
Dies gilt aber auch nur wenn die Scheinwerfer auch für Temperaturen von Xenonbrennern ausgelegt sind und zudem nur fürs Abblendlicht

Die hier geposteten gelten nur als Fernlicht

daher keine automat. LWR und Reinigungsanlage nötig
aha,
Danke und wieder was dazugelernt.. ;)

Aber mal ne Frage, wieso Xenon-Fern, ich finde, die Reichweite der "normalen" Fernlichter
mehr als ausreichend..
Daher würde für mich, wenn überhaupt nur Xenon im Ablendlicht-Bereich interessant sein..
*..Aerodynamik ist was für Leute die keine Motoren bauen können..* [Enzo Ferrari]

Antworten