Nachgerüsteten Kat ausbaun: erlaubt?

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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87erGTI1,9
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Nachgerüsteten Kat ausbaun: erlaubt?

Beitrag von 87erGTI1,9 » Sa 30.12.06 19:08

Angenommen ich besitze meinen GTI noch 10 Jahre. Dann ist er 30 und reif fürs H-Kennzeichen (wenns das dann noch gibt). Dann ist die Steuer (heute 190,-) für alle autos gleich, egal wieviel hubraum und kat oder nich.
Darf ich meinen Gutmann-Kat dann rausnehmen? Quasi den wieder umschlüsseln auf katlos. Ich könnt ihn doch einfach rausnehmen, weil steuerhinterziehung isses ja nich.
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Mr. Mitchell

Re: Nachgerüsteten Kat ausbaun: erlaubt?

Beitrag von Mr. Mitchell » Sa 30.12.06 19:14

also schau mal hier:

Oldtimer-Kennzeichen (H-Kennzeichen)

Als Oldtimer gelten Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt und als "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" zu bewerten sind.
Der Fahrzeugbesitzer kann seinen Veteranen ohne besondere Einschränkungen einsetzen.
Der Jahres-Steuersatz beträgt pauschal nur 46,02 Euro für Motorräder und 191,73 Euro für Pkw oder Lkw.
Was ist ein Kulturgut?
Hierzu muss der Fahrzeughalter gemäß § 21c der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der "Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimer-Fahrzeugen" eine TÜV-Expertise einholen. Die TÜV-Experten checken dabei, ob der Veteran noch gut in Schuss ist und sich weitgehend im Originalzustand befindet beziehungsweise fachmännisch restauriert wurde. Ein ehemaliger Feuerwehr- oder Militärlaster, der jetzt als Wohnmobil dient, ist somit in der Regel kein Original; ein Porschemotor gehört nicht in einen VW-Käfer und auch schlecht gepflegte Fahrzeuge haben schlechte Karten.
Darüber hinaus überprüfen die TÜV-Spezialisten Folgendes:

Hat das Fahrzeug noch eine gültige Betriebserlaubnis, genügt es, wenn sein verkehrssicherer Zustand durch die Hauptuntersuchung (HU) dokumentiert wird.
Fehlt die Betriebserlaubnis, kontrolliert der TÜV-Fachmann, ob das Fahrzeug generell den StVZO-Vorschriften ("Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge") entspricht. Dabei gelten die Bedingungen zum Zeitpunkt der Erstzulassung und eventuell erforderlicher Nachrüstungen.
Fällt das Gutachten positiv aus, erteilt die Kfz-Zulassungsstelle dem Veteran eine besondere "Betriebserlaubnis als Oldtimer". Damit hat der Besitzer Anspruch auf das Oldtimer-Kennzeichen. Die Form entspricht dem bekannten Euro-Schild, auf das am rechten Rand ein "H" geprägt ist (H = historisches Fahrzeug).

Übrigens: Die Vergünstigungen eines Oldtimer-Kennzeichens können nicht mit denen eines roten Dauerkennzeichens oder eines Saisonkennzeichens kombiniert werden. Eine vorübergehende Stilllegung ist jedoch möglich – etwa für eine Winterpause.


Aus eigener Erfahrung kann ich dir folgendes sagen. Wir haben einen (von mehreren) VW Käfer BJ 65 mit H-Kennzeichen. Soweit nichts besonderes aber es ist ein Spiderumbau. Das H-Kennzeichen haben wir nur bekommen weil die Umbauten bereits 30 Jahre zurücklagen.

Man hat uns damals gesagt, das alle technischen und optischen Abweichungen vom Serienstand des FZG dann auch 30 Jahre sein müssen, damit es als historisch gilt.

Abgesehen davon gibt es dann warscheinlich eh kein H-Kennzeichen mehr.

Bin gerade an einer Roten 07 Youngtimer Nummer drann. Die kann bei uns im Kreis nur noch Ende Februar 07 beantragt werden, danach gelten für diese die gleichen Bestimmungen wie ein H-Kennzeichen, d.h. das FZG muss dann auch min. 30 Jahre alt sein

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Re: Nachgerüsteten Kat ausbaun: erlaubt?

Beitrag von Kris » Sa 30.12.06 19:22

ich glaube die frage ist nicht, ob man mit nem nachgerüsteten kat ne h-nummer bekommt. das dürfte ohnehin ausser frage stehen, denn maßnahmen zur verbesserung der abgaswerte wie nachrüstungen in die sicherheit (warnblinker und gurte und ähnliches) sind von der regel garkein problem bei der h-prüfung.

man kann ein auto das mit kat nachgerüstet wurde, wieder ohne kat laufen und rückschlüsseln lassen. es gilt: minimum die abgasklasse bei auslieferung muss erfüllt werden.
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Re: Nachgerüsteten Kat ausbaun: erlaubt?

Beitrag von 87erGTI1,9 » Sa 30.12.06 19:24

Hmm schöner Beitrag ders quasi auf den punkt bringt, jedoch meine frage nicht beantwortet.

Die besteht vielmehr darin, ob man ein auto umweltunfreundlicher machen darf. Kann ich den Kat rausschmeißen wenn ich für ein katloses fahrzeug eh nicht mehr steuer zahlen muss da H-Kennzeichen?

Ich glaub ausserdem, dass ein nachgerüsteter Kat kein hindernis ist auf dem weg zum H-Kennzeichen. Nachgerüstete kopfstützen und Gurte sind es ja auch nicht.
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Re: Nachgerüsteten Kat ausbaun: erlaubt?

Beitrag von 87erGTI1,9 » Sa 30.12.06 19:25

Ah Kris, genau so meinte ich es.

Und damit wär meine Frage auch beantwortet.
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