Beitrag
von obelix » So 28.08.05 16:58
> nicht ganz obelix.
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> die folie an sich hat zwar keine freigabe für die vorderen seitenscheiben, ABER es ist nicht verboten aufkleber auf der scheibe zu haben (solange sie nicht im hauptsichtfeld sind und nur soundsoviel prozent der scheibe bedecken und ob sie durchsichtig sind oder nicht, etc pp.). das ist natürlich dann alles recht dreist, wenn man so argumentiert, aber andererseits wärs auch bisl affig wenn man für seinen blöden-spruch-aufkleber am unteren rand der scheibe ne ABE bräuchte... wie weit man das aber ausreitzen kann, weiß ich net
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> zum thema gerichtsurteil: Hinsichtlich dessen ist mir nichts bekannt, nur, dass es fälle gibt in denen die versicherung trotzdem zahlen muss, z.B. wenn das betreffende teil mit dem unfall garnichts zutun haben konnte, d.h. wenn dir einer von hinten an der ampel draufrauscht, kann sich die versicherung nicht mit nem offenen luffi rausreden.
hmm...
das problem ist, dass alle aufkleber, die auf ner scheibe am auto pappen aus gauartgenehmigter folie sein müssen.
klar, ein d-schild oder der aufkleber ds kegelvereins werden da nicht berücksichtigt. aber laut stvzo sin dblendstreifen und tönfolien nur zulässg mit bauartgenehmigung. diese wird dokumentiert durch z.b. die abe oder den abdruck des prüfzeichens auf der folie.
streng genommen ist so gesehen auch verboten, den blendstreifen auf der frontscheibe aus farbiger folie zu machen, so wie ich es in allen meinen autos habe. das ist kfz-beschriftungsfoile, aber die ist auch ned geprüft. da kann sich der prüfende mensch schon dran festkrallen:-)
zu thema urteil: die versicherung kan nur dann die leistung verweigern (bzw. regress nehmen) wenn die modifikation in ursächlichem zusammenhang mit dem schaden steht.
z.b. bei nem auffahrunfall, wenn die bremsanalage verändert wurde, breitreifen ohne eintragung etc. das problem hierbei ist, wie ich schon oben geschrieben habe, das du als privatmann kaum ne chance hast, das gegenteil zu beweisen, denn dazu musst du gutachten beibringen. das ist teuer. und die versicherungen sitzen sowas gerne auf der langen instanz aus...
gruss
obelix
VF34H5FWC9S197117