Sch... mich hat die Polizei erwischt

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Timon
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Re: Sch... mich hat die Polizei erwischt

Beitrag von Timon » Sa 27.08.05 22:59

Hallo,

ich will mal nicht auf den Zug der Lästerer aufspringen...obwohl...nein *g*

Was willst du noch verhindern? Die drei Punkte? Würde ich persönlich nicht machen. Ohne genaue Gesetzeskenntnisse zu haben, auch hier wird der Gesetzgeber sicher eine von-bis-Spanne gesetzt haben. Wenn du an den "falschen" Richter gerätst, dann kann es noch schlimmer kommen. Betrachte es als Lehrgeld.

Gruss
Frank
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Michassammy
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Re: Sch... mich hat die Polizei erwischt

Beitrag von Michassammy » Sa 27.08.05 23:02

ja genau so meinte ich es Obelix !!!
ich meine ic verstehe den Einwand !!!!
wenn ich einen Unfall habe will ich aus derev. brennenden Kiste auchraus kommen und ne scheibe mit Folie zersplittert eben nicht sondern bleibt dank der Folie zusammen (also die Splitter!!!)

der andere Einwand von eventuellen Verzerrungen kann ich nicht nachvollziehen, kommt bei GUTEN Folien nicht vor !

aber Du weist was ich meine, denn wenn man hinten so kleine Scheiben hat wie z.B. der 206CC sieht das komisch aus, wie gewollt und nicht gekonnt...

Gruß Micha
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Re: Sch... mich hat die Polizei erwischt

Beitrag von leandro84 » So 28.08.05 11:46

Ich bin manchmal echt froh in Frankfurt (Hessen) zu wohnen, wenn man sich so anhört wie die Polizei in anderen Bundesländern durchgreift :)

Ich wurde schon so oft angehalten, sei es wegen meiner Unterbodenbeleuchtung, oder meinen blaue Standlichtbirnen die ich während der Fahrt an hatte...
und was kam als Strafe heraus, 15 euro und vorfahren beim TÜV.. :lol: :D

CaliforniaPug
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Re: Sch... mich hat die Polizei erwischt

Beitrag von CaliforniaPug » So 28.08.05 15:51

nicht ganz obelix.

die folie an sich hat zwar keine freigabe für die vorderen seitenscheiben, ABER es ist nicht verboten aufkleber auf der scheibe zu haben (solange sie nicht im hauptsichtfeld sind und nur soundsoviel prozent der scheibe bedecken und ob sie durchsichtig sind oder nicht, etc pp.). das ist natürlich dann alles recht dreist, wenn man so argumentiert, aber andererseits wärs auch bisl affig wenn man für seinen blöden-spruch-aufkleber am unteren rand der scheibe ne ABE bräuchte... wie weit man das aber ausreitzen kann, weiß ich net

zum thema gerichtsurteil: Hinsichtlich dessen ist mir nichts bekannt, nur, dass es fälle gibt in denen die versicherung trotzdem zahlen muss, z.B. wenn das betreffende teil mit dem unfall garnichts zutun haben konnte, d.h. wenn dir einer von hinten an der ampel draufrauscht, kann sich die versicherung nicht mit nem offenen luffi rausreden.

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obelix
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Re: Sch... mich hat die Polizei erwischt

Beitrag von obelix » So 28.08.05 16:58

> nicht ganz obelix.
>
> die folie an sich hat zwar keine freigabe für die vorderen seitenscheiben, ABER es ist nicht verboten aufkleber auf der scheibe zu haben (solange sie nicht im hauptsichtfeld sind und nur soundsoviel prozent der scheibe bedecken und ob sie durchsichtig sind oder nicht, etc pp.). das ist natürlich dann alles recht dreist, wenn man so argumentiert, aber andererseits wärs auch bisl affig wenn man für seinen blöden-spruch-aufkleber am unteren rand der scheibe ne ABE bräuchte... wie weit man das aber ausreitzen kann, weiß ich net
>
> zum thema gerichtsurteil: Hinsichtlich dessen ist mir nichts bekannt, nur, dass es fälle gibt in denen die versicherung trotzdem zahlen muss, z.B. wenn das betreffende teil mit dem unfall garnichts zutun haben konnte, d.h. wenn dir einer von hinten an der ampel draufrauscht, kann sich die versicherung nicht mit nem offenen luffi rausreden.

hmm...

das problem ist, dass alle aufkleber, die auf ner scheibe am auto pappen aus gauartgenehmigter folie sein müssen.
klar, ein d-schild oder der aufkleber ds kegelvereins werden da nicht berücksichtigt. aber laut stvzo sin dblendstreifen und tönfolien nur zulässg mit bauartgenehmigung. diese wird dokumentiert durch z.b. die abe oder den abdruck des prüfzeichens auf der folie.
streng genommen ist so gesehen auch verboten, den blendstreifen auf der frontscheibe aus farbiger folie zu machen, so wie ich es in allen meinen autos habe. das ist kfz-beschriftungsfoile, aber die ist auch ned geprüft. da kann sich der prüfende mensch schon dran festkrallen:-)

zu thema urteil: die versicherung kan nur dann die leistung verweigern (bzw. regress nehmen) wenn die modifikation in ursächlichem zusammenhang mit dem schaden steht.

z.b. bei nem auffahrunfall, wenn die bremsanalage verändert wurde, breitreifen ohne eintragung etc. das problem hierbei ist, wie ich schon oben geschrieben habe, das du als privatmann kaum ne chance hast, das gegenteil zu beweisen, denn dazu musst du gutachten beibringen. das ist teuer. und die versicherungen sitzen sowas gerne auf der langen instanz aus...

gruss

obelix
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StefanB
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Re: Sch... mich hat die Polizei erwischt

Beitrag von StefanB » So 28.08.05 22:00

@obelix
... was is eigentlich mit deiner Folie ?!?!
Bei nem Unfall würdest doch auch die A*sch-Karte ziehen oder ??
Verdeckt ja doch nen Teil der Sicht... wenn auch unerheblich !!

Greetz an die Schwaben ;)
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!! What the F*ck is KING MEILER !!

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Re: Sch... mich hat die Polizei erwischt

Beitrag von obelix » So 28.08.05 23:15

> @obelix
> ... was is eigentlich mit deiner Folie ?!?!
> Bei nem Unfall würdest doch auch die A*sch-Karte ziehen oder ??
> Verdeckt ja doch nen Teil der Sicht... wenn auch unerheblich !!

wie gesagt - iss nicht erlaubt.
aber der nachweis ist schwer zu führen, denn die laut stvzo vorgeschriebene sichtweite von 7m VOR dem auto erfüllt mein auto locker, von daher ist das kein argument.

ich lass es einfach drauf ankommen:-) der obere streifen ist kleiner als die fläche die die sonnenblende verdeckt, und die untere beklebung - siehe oben...

werde auch drauf guggn dass ich das noch getüvt bekomm, ist momentan das einzige was nicht im schein steht, alles andere iss ja drinne.

gruss

obelix
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onkel-howdy
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Re: Sch... mich hat die Polizei erwischt

Beitrag von onkel-howdy » Mo 29.08.05 00:11

@topic

es gibt da keinen weg raus. ist eben ein teil angebaut gewesen das nicht der stvo entspricht und es auch 1000 kalten wintern nicht wird!

zu dir: sorry aber wie blöd kann man den sein? auffälliger gehts wohl net?

@obelix

wieviel kfz scheine soll ich dir schicken wegen den scheiben? solange die lichtdurchlässigkeit an der frontscheibe bei 70% und bei den seitenscheiben bei 75% liegt isses koscher...den aktuellen "Tönungsgrad" kann man anhand der nummer inner scheibe aufschlüsseln oder steht der sogar im klartext bei.

zum thema abes etc...versteh ich bis heute nicht wozu die dinger da sind...wenn du einen rechten aussenspiegel hast kannste dir die scheiben lackieren, bleche vorschweissen, ne schrankwand einbauen etc...spielt keine rolle.
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Michassammy
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Re: Sch... mich hat die Polizei erwischt

Beitrag von Michassammy » Mo 29.08.05 09:06

@onkel-howdy:

mag ja so stimmen was du sagst, ABER, es wurde vom TÜV argumentiert das KEINE Folie, die es bisher auf dem Markt gibt absolut Verzerrungsfrei ist, die haben noch einige andere Vorgaben die biher KEIN Hersteller von Tönungsfolien einhalen konnte, habe mich über das Thema mal mit dem TÜV unterhalten....

Tönungsgrad stimmt, aber den Rest der Anfoderungen können die bisher nicht erfüllen !!!


DAS ist das Problem, der TÜV sagte mir das eine Folie kein Problem wäre, WENN sie nicht verzerrt, der max Tönungsgrad nicht überstiegen wird und alle restlichen Anforderungen auch erfüllt sind !!!


aber beim Thema Unfallrettung hat es JEDER Folie das Genick gebrochen, die Folien verhindern eine schnellerettung bzw. eine schnelle Flucht aus dem Auto, da sie dies Splitter zusammen halten, das DARF laut TÜV nicht sein = verboten

leider isses so, auch wenn Du den Tönungsgrad einhäst
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Re: Sch... mich hat die Polizei erwischt

Beitrag von Frank309 » Mo 29.08.05 09:24

> Michassammy schrieb:
>
> @onkel-howdy:
>
>
> Tönungsgrad stimmt, aber den Rest der Anfoderungen können die bisher nicht erfüllen !!!

Den Tönungsgrad erfüllt bisher auch keine....

> DAS ist das Problem, der TÜV sagte mir das eine Folie kein Problem wäre, WENN sie nicht verzerrt, der max Tönungsgrad nicht überstiegen wird und alle restlichen Anforderungen auch erfüllt sind !!!
>
>
> aber beim Thema Unfallrettung hat es JEDER Folie das Genick gebrochen, die Folien verhindern eine schnellerettung bzw. eine schnelle Flucht aus dem Auto, da sie dies Splitter zusammen halten, das DARF laut TÜV nicht sein = verboten
>
> leider isses so, auch wenn Du den Tönungsgrad einhäst

Dann frag ich mich wieso die Securelux erlaubt ist... :roll:

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