Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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patrickkollar
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Beitrag
von patrickkollar » Mi 24.08.05 17:14
hi zusammen.
wollte mir einen neuen pug anschaffen.jetzt meine frage :
wenn ich das auto kaufen sollte,bekomme ich vom verkäufer (PRIVAT)
eine garantie oder ein rückgaberecht??
kenn mich da nicht so aus...
danke euch
PS wollte gleich losfahren......
Klar bist du schneller.Aber ich fahr vor Dir ! ! !
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nyle
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Beitrag
von nyle » Mi 24.08.05 17:16
in der regel nicht. jedoch wenn der wagen noch nicht zu alt ist haste vllt auch noch pug garantie. weiß aber nich genau
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Timon
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von Timon » Mi 24.08.05 17:16
Hallo,
in der Regel nein. Man kann sowas aber im Vertrag vereinbaren, macht aber kein Privater. Man kann selbst eine Gebrauchtwagengarantie abschliessen. Setzt aber m.W.n. eine Inspektion voraus und der Wagen darf noch nicht zu alt sein.
Gruss
Frank
Citroen C8, Diesel, 107PS, Automatik:
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patrickkollar
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Beitrag
von patrickkollar » Mi 24.08.05 17:20
und was ist wenn ich den wagen nehme und er fängt an rumzuspinnen
besser gesagt , dass ich noch in ihn reinstecken muss an zeit und geld
Klar bist du schneller.Aber ich fahr vor Dir ! ! !
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Azrael
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von Azrael » Mi 24.08.05 18:28
wenn du laie bist, lass ihn von nem profi checken!
einfach bei der probefahrt zum tüv fahren und checken lassen,
wenn der verkäufer damit nicht einverstanden ist, weisst ja dass der wagen nix sein kann,
und wenn er beim tüv (geht auch beim dekra, atu usw)
gut abschließt, dann können schonmal sehr kostenintensive sachen nicht auftreten
Nennt sich irgendiwe Gebrauchtwagencheck oder so.
aber bei einem gebrauchtwagen hat man nie eine garantie, wenn man von privat kauft, da braucht man eben ein wenig glück!
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Gentsai
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von Gentsai » Mi 24.08.05 21:34
> patrickkollar schrieb:
>
> und was ist wenn ich den wagen nehme und er fängt an rumzuspinnen
Das ist eben das Risiko, und deshalb wird jeder Gebrauchtwagen von Privat ohne bestimmtes Rückgaberecht und auch ohne Recht auf Nachbesserung bei Schäden die danach auftreten verkauft.
Aber mal angenommen du kaufst ein Auto aus erster Hand und der Wagen wird (auch im Vertrag) als unfallfrei benannt, du bemerkst aber dass er mal einen Unfall hatte... dann kannst du natürlich was machen wenn du einen Anwalt einschaltest.
Geht es um ein bestimmtes Auto oder war das nur eine allgemeine Frage?