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Dann lies mal das:Das wäre mir auch die liebste Lösung!
Fallenjagd lehne ich ab - wenn sie denn sein muss ... sollte dies nicht durch eine Privatperson erfolgen.Die Fallenjagd wurde von manchen Jägern lange Zeit intensiv zum Fang von Füchsen und anderem Raubwild betrieben.(Füchsen , Mardern und Iltissen ect.)
Fallenjagd wird aus flg. Gründen abgelehnt:
Fehlfänge können nie ausgeschlossen werden!
Vom Gesetzgeber wird eine regelmäßige Kontrolle der Fallen mit täglicher Entschärfung vorgeschrieben. Aufgrund des häufigen Aufsuchens wird die menschliche Witterung verstärkt, was den Fangerfolg beeinträchtigt. Deshalb werden Fallen erfahrungsgemäß nicht in der vorgeschriebenen Weise kontrolliert.
Lebendfangfallen besitzen gegenüber den Todschlagfallen den großen Vorteil, daß Fehlfänge in der Regel wieder unversehrt befreit werden können, und eine Gefährdung des Menschen ausgeschlossen werden kann. Allerdings erleiden gefangene Wildtiere darin eine enorme Streßsituation, was insbesondere bei Wieseln, aber auch bei anderen Tierarten zum Tode führen kann. Wird die Falle nicht laufend kontrolliert, hat dies für ein gefangenes Wildtier verheerende Folgen.
Daher ist auch der Einsatz von Lebendfangfallen abzulehnen.
..... welche der in einem Jagdkatalog abgebildeten Fallen (rechtlich) erlaubt sind und welche nicht: gar keine. Denn die im Bundesjagdgesetz in der Negativform erwähnten Verbote von Fanggeräten, die nicht unversehrt fangen oder nicht sofort töten, stellen selbst eine Falle dar.
Sie verleiten nämlich zum Umkehrschluss, dass unversehrt fangende oder sofort tötende Fallen gestattet seien. Weit gefehlt! Denn unversehrt fangende Geräte gibt es nicht. Das Wohlbefinden jedes Tieres kann auch psychisch "versehrt" werden. Das geschieht eben, wenn Wildtiere in Behältnisse geraten, woraus es kein Entrinnen mehr gibt.
Dieser Freiheitsentzug versetzt besonders in Freiheit lebende Tiere in höchsten Stress bis hin zur Todesangst. Herzschlag infolge dieser Schockwirkung ist, wie die Praxis beweist, keine Seltenheit. Und werden diese Fallen auch unverschuldet häufig nicht besucht, weil etwa höhere Gewalt als Hindernis dazwischen kommt, dann sind die eingepferchten Wild- oder entlaufenen Haustiere dem Verdursten, Verhungen oder den Temperatur-Unbilden hilflos ausgeliefert.
Immerhin, wer eine Lebendfalle benutzt, kalkuliert eine tierschutzwidrige, vielleicht sehr quälerische Tötung von vornherein ein - mindestens als letzten Ausweg. Lebendfallen können also prinzipiell nicht unversehrt fangen und sind daher durchweg verboten.