S16 verkauft und nun Ärger!

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
GeVi
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S16 verkauft und nun Ärger!

Beitrag von GeVi » Sa 29.01.05 09:44

Moin,
habe meinen 206 S16 privat verkauft und nun (nach 5 Tagen) ruft der Käufer mich an und möchte 350€ haben! Folgende Situation:
Bei mir ließ der Sitz sich ganz normal verstellen (also die Lehne Fahrersitz jetzt).
Nur beim EasyEntry fuhr der Sitz nicht mehr nach vorn (Hebel links!).
Nun meinte der Händler, der das Auto vom Käufer stehen hat, ein Gutachter könne beweisen, dass die Verstellung schon länger defekt ist, die Lehne würde ohne Arretierung lose auf der Rückbank aufliegen!
In dem Sitz (so der "Nicht"-Peugeot-Händler) sei eine Box, die nur komplett getauscht werden könne, die kostet 350€!
Weiterhin meinte der Händler, dass ich das zahlen muss, da es auch bei Privatverkäufen eine 14tägige Gewährleistung gebe => davon habe ich noch nie gehört!
Der Käufer hat bei der Probefahrt sogar noch die Lehne verstellt! Und hat zwei Probefahrten gemacht?! Gehts noch?!
Kann ein Gutachter sowas überhaupt beweisen?! Dass das nicht von heute auf morgen passiert ist?!
Und kostet das Teil echt soviel?!

Gruß
Stefan
http://www.peugeot-s16.de
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Peugeot 206 S16; GutmannKit; Xenon; KW Gewinde; OZ SuperTourismo 7x16; voll voll voll... VERKAUFT!! SORRY!!

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Blondi
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joa

Beitrag von Blondi » Sa 29.01.05 09:50

* 14 Tage Rückgaberecht
* Ja man kan defekte die nicht von heut auf morgen enstanden sind nachweisen und fals ein Auto mit dem Mängel verkauft wurde, welche davor schon war, kann er dir sogar das ganze auto zurückgeben

mfg
Zuletzt geändert von Blondi am Sa 29.01.05 09:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von beazmusix » Sa 29.01.05 09:50

generell gillt als privatkäufer musst du dir unterschreiben lassen das du kein garantie/gewährleistung übernimmst... ist nach neuem eu recht leider so siehe auch ebay ;)

gruss mathias

heiko306
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Re: S16 verkauft und nun Ärger!

Beitrag von heiko306 » Sa 29.01.05 12:32

servus,

wenn du willst prüf ich mal ob du was blechen musst. schreib mir ne mail mit dem ablauf und wie der vertrag und sonstige abreden genau aussehen.

mfg
heiko

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Beitrag von Paul » Sa 29.01.05 13:58

das find ich ja auch krass gut das ich den Wagen schon seit 2 Monaten verkauft habe
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Beitrag von Lärmfahrer » Sa 29.01.05 15:38

Aaaber!

Wenn das vorher auch noch funktioniert hat . . wie du gesagt hast . . dann hast du auch kein Problem! Ich kann mir vorstellen das der Händler das jetzt einfach mal probiert . . oder? Bei uns sind einige Händler Gangster :-)

mfg

Lärmi

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Beitrag von Michael54431 » Sa 29.01.05 15:46

wenn er schon ne testfahrt gemacht hat und es da ok war, dann muss es ja er gewesen sein der es kaputt gemacht hat...
Gruß
Michael

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...auf den busch klopfen!...

Beitrag von obelix » Sa 29.01.05 17:43

auf die ganz dreiste:-)

biete ihm die wandlung an.

begründung:
der mangel war vorher nicht vorhanden, aber du möchtest keine langwierige streiterei. also soll er das auto zurückgeben.

allerdings:
für jeden gefahrenen kilometer ein abzug von 1€ und für den zusätzlichen haltereintrag ein abzug von xy% des listenwertes.
und genaue inspektion durch unabhängigen sv wegen evtl. weiteren nach dem verkauf entstandener schäden, die dann ebenfalls in abzug gebracht werden.

da wirst vermutlich nie wieder was hören:-)))

frechheit siegt, ist immer die frage wer der frechere ist.

gruss

obelix
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Beitrag von Schmidti » Sa 29.01.05 20:03

Er muß Dir doch erstmal nachweisen, daß Du von der defekten Rückenlehne gewusst hast. Nur dann ist es arglistige Täuschung. Wenn das Teil lose auf dem Rücksitz liegt hätter er es wohl kaum bei der Probefahrt übersehen können.
Gruß
Schmidti

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Beitrag von CAB 306 » Sa 29.01.05 20:48

aaalso

ich würds so machen

Fall 1:

Der Mangel war VORHER schon vorhanden!

Probefahrt wurde gemacht, somit auch der Sitz verstellt, woraus man schließen kann, dass wie eben in der Tatsache begründet, der Mangel schon bei der Probefahrt vorhanden war und somit Teil des Gesamtzustandes, des Fahrzeugs war und es gekauft wie gesehen wurde. Da der Fehler schon vorhanden war, als er die Probefahrt gemacht hatte und du ihn auch darauf hingewiesen hast, ist es auch sein Problem. Aussage gegen Aussage.

Fall 2:

Der Mangel war NACHHER aufgetreten!

Da der Mangel unter Begutachtung nach dem Verkauf aufgetreten war und so ein Fehler durch sachgemäße Handhabung zu vermeiden wäre, geht die Schuld zu lasten des Käufers - somit wieder nichts und du bist raus.


diese zwei Fälle wären die nette Lösung des Problems

ich würde ihm ein vom Anwalt aufgesetztes Schreiben schicken, wie es obelix gezeigt hat, Wertminderung aufgrund eines Mehrbesitzes, gefahrene km (ebenfalls Wertminderung) Abnützung der Reifen, bzw. etwaiger Verschleißteile - Wertminderung, pro gefahrenem km 1 Euro und so kannst du locker 200 oder 300 Euro rausholen

bin gespannt, was ihm lieber ist, die reparatur zu zahlen, oder 300 euro fahrzeugnutzung

greets

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