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von CAB 306 » Sa 29.01.05 20:48
aaalso
ich würds so machen
Fall 1:
Der Mangel war VORHER schon vorhanden!
Probefahrt wurde gemacht, somit auch der Sitz verstellt, woraus man schließen kann, dass wie eben in der Tatsache begründet, der Mangel schon bei der Probefahrt vorhanden war und somit Teil des Gesamtzustandes, des Fahrzeugs war und es gekauft wie gesehen wurde. Da der Fehler schon vorhanden war, als er die Probefahrt gemacht hatte und du ihn auch darauf hingewiesen hast, ist es auch sein Problem. Aussage gegen Aussage.
Fall 2:
Der Mangel war NACHHER aufgetreten!
Da der Mangel unter Begutachtung nach dem Verkauf aufgetreten war und so ein Fehler durch sachgemäße Handhabung zu vermeiden wäre, geht die Schuld zu lasten des Käufers - somit wieder nichts und du bist raus.
diese zwei Fälle wären die nette Lösung des Problems
ich würde ihm ein vom Anwalt aufgesetztes Schreiben schicken, wie es obelix gezeigt hat, Wertminderung aufgrund eines Mehrbesitzes, gefahrene km (ebenfalls Wertminderung) Abnützung der Reifen, bzw. etwaiger Verschleißteile - Wertminderung, pro gefahrenem km 1 Euro und so kannst du locker 200 oder 300 Euro rausholen
bin gespannt, was ihm lieber ist, die reparatur zu zahlen, oder 300 euro fahrzeugnutzung
greets