Neues beim Scheiben tönen ?

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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skysbabe
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tztzzz

Beitrag von skysbabe » So 08.08.04 13:46

das dumme gästchen war ich SORRY! Ich saß an nem anderen pc un wußte mei passwort ned! Un ich hab Ahnung weil ich mal in der branche gearbeitet und werde im jan 05 wieder anfangen aber egal! Der Matthias hat recht und meine meinung ist halt das se halt machen sollen!Die werden schon sehen was se davon haben! D ist ned gleich Ö!!!!

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Ösi-Jürgen
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Beitrag von Ösi-Jürgen » So 08.08.04 14:01

hey!

wie du meinst... ;)

lg jürgen
Nicht die Marke ist wichtig,sondern das Tuning!!

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KMU
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Beitrag von KMU » So 08.08.04 17:13

Ich will ja nichts sagen, aber ein Polizist kann dir nichts austragen, du wirst nur von ihm zu einem TÜV-Gutachter seiner Wahl geschickt und der trägt es dir dann aus... *duckundschnellwegrenn*
Zuletzt geändert von KMU am So 08.08.04 21:59, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von pongi » So 08.08.04 17:43

und der effekt ist der selbe. ausserdem wäre es nett wenn du polizist sagen könntest.
Langsame Autofahrer sind häßlich und haben ansteckende Krankheiten - Ayrton Senna

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Michassammy
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Re: Neues beim Scheiben tönen ?

Beitrag von Michassammy » Mi 21.09.05 16:28

hey, nicht die gesamte Scheibe ist auf 10% zu verstehen, 10% der Scheibenfläche darf man tönen, auch mit Folie.

hat jemand aus nem anderen Forum auch gemacht, mit vorheriger Rücksprache mit dem TÜV

die Folie ist wie ein Tribal geschnitten, das war OK, der TÜV war einverstanden.

schaut:

Bild

mit TÜVsegen ;)
ich finde eine Klasse Idee um zu kleine hintere Seitenscheiben "auslaufen" zu lassen

was meint ihr?

Gruß
Micha
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alienate
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Re: Neues beim Scheiben tönen ?

Beitrag von alienate » Mi 21.09.05 17:11

So:
Folien an Scheiben von Kraftfahrzeugen


Für die Sicht des Fahrers muss, nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), ein Sichthalbkreis in Fahrtrichtung mit 180° um die Augenpunkte des Fahrzeugführers gewährleistet sein. Das bedeutet, neben der Windschutzscheibe sind auch die vorderen Seitenscheiben von Bedeutung.

Die Forderung gilt bezüglich der Sicht durch die Scheiben als erfüllt, wenn bauartgenehmigte Scheiben eingebaut werden. So müssen die Windschutzscheiben eine Lichtdurchlässigkeit von mindestens 75 % aufweisen, während für andere Scheiben mindestens 70 % gefordert sind. Diese Forderungen sind nur mit klaren oder leicht getönten Scheiben zu erfüllen.

Scheibenfolien mit deutlich sichtbarer Tönung, die von außen dunkel wie eine Sonnenbrille erscheinen, halten die 70%-Forderung nicht ein und dürfen deshalb nicht an Windschutzscheiben und vorderen Seitenscheiben verwendet werden. Damit soll sichergestellt werden, dass beispielsweise Fußgänger und Radfahrer beim Abbiegen auch in der Dunkelheit vom Fahrer noch gesehen werden.

Durch das Aufbringen von - auch minimal - getönten Folien auf den vorderen Seitenscheiben wird erfahrungsgemäß der Grenzwert von 70 % unterschritten. So erreichen selbst geringfügig getönte Folien nur knapp 70 %, scheinbar „glasklare“ Folien gerade 85 % Lichtdurchlässigkeit. Dabei ist der Anteil der Fahrzeugscheibe an der Gesamt-Lichtdurchlässigkeit noch nicht berücksichtigt.

Wenn Sie Folien an den hinteren Seitenscheiben und dem Heckfenster anbringen wollen, sollten Sie sich die dazugehörige Bauartgenehmigung und die Anbauanweisung sorgfältig durchlesen. Darin wird beschrieben,

* an welchen Scheiben die Folien verwendet werden dürfen (in der Regel ist der Verwendungsbereich wie oben beschrieben eingeschränkt),
* wie die Folie an den Scheiben anzubringen sind (z. B. nicht mit der Scheibeneinfassung bzw. Gummidichtung verkleben, auf jedem Folienstück muss ein Prüfzeichen vorhanden sein),
* welche Bedingungen an die Verwendung der Folien bei Anbringung an der Heckscheibe zu beachten sind (zweiter Außenspiegel),
* dass die Bauartgenehmigung im Fahrzeug mitzuführen ist.
Quelle: TÜV Nord.
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Michassammy
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Re: Neues beim Scheiben tönen ?

Beitrag von Michassammy » Mi 21.09.05 17:13

ja das gilt für die GESAMTE Scheibe ;)
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obelix
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Re: Neues beim Scheiben tönen ?

Beitrag von obelix » Mi 21.09.05 19:06

> ja das gilt für die GESAMTE Scheibe ;)

och leutz...
das thema ist so alt...
und hat sooo nen bart...

erstmal: die 10% sind so ne regel für blendstreifen wegen der abdeckung der scheibenfläche. das hat rein gar nix mit der tönung zu schaffen.

2. es ist nach wie vor illegal, die vorderen seitenscheiben und die frontscheibe zu tönen.

wenn ne folie ne tönung von 10% hat und die scheibe ne tönung von ebenfalls 10% kann man das ned einfach zusammenaddieren und sagen: ich hab nun 20% also isses machbar.

so funktioniert das einfach ned.
eine folie von 10% tönung hat eben ne lichtdurchlässigkeit die geringer ist.

und zu der geschichte mit den gutachten wegen augenempfindlichkeit.

dazu ist zu sagen, das ein fahrzeug in deutschland GRUNDSÄTZLICH von jedem menschen gefahren werden können muss, ausnahme sind sonderfahrzeuge für schwerst körperbehindere menschen. aber auch die sind so gebaut, das ein normalo damit fahren kann.

wen man nun versucht, auf diese art so ne blödsinnige tönfolie zu legaliesieren kann es z.b. auch passieren, dass ein schlauer mensch mit langeweile auf der behörde auf den gedanken kommt, dass jemand, der so empfindliche augen hat nix im strassenverkehr zu suchen hat. denn im umkehrschluss bedeutet das ja nachts eine gefährliche beeinträchtigung und wenn der mal mit nem normalen auto im tageslicht fahren müsste ja auch. und ruckzuck ist ne überprüfung auf die "fahigkeit zum führen eines kraftfahrzeuges in der öffentlichkeit" angesetzt.
und dann gibbet wieder 2 möglichkeiten: du kommst mit deinem märchen durch - dann nimmt diir die behörde den schein weg oder der schwindel fliegt auf, dann hast auch die ******.

und alles wegen ner folie... udneinem kleinen bisschen "ichhabwaswasdunedhast" und coolsein:-)

wohlgemerkt - das ist keine spinnerei, das kann durchaus passieren...

gruss

obelix
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Epiphone79
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Re: Neues beim Scheiben tönen ?

Beitrag von Epiphone79 » Mi 21.09.05 20:19

Bei der Gelegenheit: Wieso dürfen eigentlich die ganzen Amis hier in der Gegend mit vollgetönten Scheiben rund herum ( oder zumindest die vorderen Seitenscheiben ) herrumfahren?? Auch die Kisten, die offensichtlich nicht in Amiland zugelassen sind!!!

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Michassammy
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Re: Neues beim Scheiben tönen ?

Beitrag von Michassammy » Mi 21.09.05 20:20

Hmmmmm
also lest ihr nicht richtig was ich geschrieben habe??????? :( :(

sorry aber die Frage stell ich mir, ich habe doch oben ein Bild gepostet, wo an den vorderen Seitenscheiben NICHT die ganze Scheibe getönt ist sondern die hintere Tönung auf der vorderen Scheibe ALS TRIBAL ausläuft.

schaut:

http://www.peugeotforum.de/upload/files ... 7_1243.jpg

man sieht ganz leicht das Tribal, NICHT die gesamte Scheibe ist getönt !!!!!!!!!!!!!!!!!

er hatte sich VORHER mit dem TÜV zusammengesetzt und es wurde durch den TÜV (und nicht durch einen besoffenen Prüfer) auch so als OK befunden .

mehr habe ich nicht gesagt, habe NIE davon gesprochen das die GANZE Scheibe getönt werden soll, die Gesetze, Strafen, Gefahren kenne ich auch... (als ehemaliger "Geschädigter" :D)

ich finde sieses Tribal sehr gut weil man so kleine Scheiben hinten auf den vorderen Scheiben auslaufen lassen kann und so es etwas größer erscheinen lassen kann

was meint ihr nu?? *kopfkratz*

Gruß Micha
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