Unterbodenbeleuchtung

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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CarpeDiem
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Beitrag von CarpeDiem » So 01.08.04 21:40

könnte man, aber wenn die dich damit erwischen, wenn du die dran hast, dann biste halt fällig,...
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deV!L
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Beitrag von deV!L » So 01.08.04 21:42

joah dann mach ich sie halt aus und sage die haben sich wohl verguckt weil sie ja erst angehen, wenn sie die Tür im Stand aufmachen :D

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Onkel Dominik
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Der legale Weg ist der, dass

Beitrag von Onkel Dominik » So 01.08.04 22:11

du die LED als Einstiegsleiste (wie von allen beschrieben) an den Kontakt in der Tür anschliesst, der die Innenraumbeleuchtung schaltet. Dadurch kann das Licht nur angehen, wenn deine Tür offen ist. Das heisst allerdings, dass du während der Fahrt das Licht anbekommst, wenn du die Tür öffnest. Ist aber nicht so ein schönes Gefühl, mit offener Tür zu fahren.
:roll:

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Beitrag von 205er » So 01.08.04 22:34

> I-309 schrieb:
>
> > 205er schrieb:
> >
> > Also man darf die teile anbringen insofern sie ein e-prüfzeichen haben. Soweit ich weiss dürfen die teile nur angehen wenn man zb die tür vom auto offen hat. Ist dann sowas wie die innebleuchtung vom auto die ja auch angeht wenn man die tür aufmacht.
>
> hast es erkann nur es gibt ein prob und das ist das man das innenraumlicht auch wärend der fahrt anmachen kann und das darf man bei einer unterbodenbel. nicht

Ja das ist klar. Aber soweit ich weiss darf man aber auch wärend der fahr nicht das inneraumlicht anmachen.

yvonne81
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Re: Der legale Weg ist der, dass

Beitrag von yvonne81 » So 01.08.04 22:44

> Onkel Dominik schrieb:

>
> Wie lang wart ihr am Samstag eigentlich noch an der Eissporthalle???
>
> Dom


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Dr. Martens
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Beitrag von Dr. Martens » So 01.08.04 23:15

Habe mich da schonmal mit einen Tüver unterhalten, der mir dann gesagt hat das es am besten sei wenn du es mit der Zündung koppelst, dass wenn der Motor an geht die Leuchten ausgehen.
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Beitrag von deV!L » So 01.08.04 23:32

joah so hatte ich das ja vor, aber halt evtl zusätlich nen Schaltkreis mit ner Fernbedienung *dumdidum*
Würde halt nur gerne wissen ob nun Neonröhren definitiv nicht angebaut werden dürfen (wg dem Prüfzeichen), denn sonst muss ich mir halt die LED-Dinger da holen die ja nunmal um weiteres teurer sind

ödipus

Beitrag von ödipus » Mo 02.08.04 00:10

@ I-309


und was hat der ganze Spaß bein Tüv gekostet?

Dr. Martens
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Beitrag von Dr. Martens » Mo 02.08.04 06:12

Nimm lieber Led's letztens habe ich irgendwo sogar UB gesehen mit 30000 mcd die Dinger müssen ja wohl hell sein wie sau und das für nicht mal viel Geld!
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bluestar

Beitrag von bluestar » Mo 02.08.04 10:59

ABER...
türbeleuchtung sprich einstiegshilfe wie sich das auch nennt. ist nur seitlich angebracht. vorne und hinten nicht. und damit ist das dann auch wieder nicht legal. da können sie immer noch meckern und paar eus kassieren. vor allem wenn sie schlecht gelaunt sind. halte von den dingern nix. ist viel zu gefährlich. ich stelle mir nur vor, wennst mit 160 über nen stein fährst. da platzt die röhre so schnell, so schnell schaust gar net, und der hinter dir freut sich auch. naja aber jedem das seine. würde an deiner stelle zum tüv gehen und mich da ganz genau beraten, weil so vom hören-sagen... nee das gilt nie. so was muß man immer genau belegen können.

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