Wenn ein Rechtschutz abgeschlossen wurde, und dieser bei Vorabanfrage eine Deckungsbestätigung nach Schilderung der Sachlage ausgibt, wäre das leicht mit ja zu beantworten. Zum Einreichen einer Klage wird in der Regel ein RA benötigt. Da dieser nicht unbedingt technisches Know How hat , müssen Sachv...